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Flughafen BER: Schallschutz in der Gemeinde Rangsdorf vor OVG-Urteil (Zeitraum 2006-2012)

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(Nr. 3180 – Christoph Schulze) Im Rahmen des Planfeststellungsantrages Großflughafen BBI (jetzt BER) stellte seinerzeit die Antragstellerin, die Flughafengesellschaft in den Planfeststellungsantragsunterlagen fest, mit welchen Lärmpegeln in welchen Bereichen des Flughafenumfelds zu rechnen sei.

Aufgrund dieser Annahmen (Flottenmix, Anzahl der Flugbewegungen) wurden entsprechende Tag- und Nachtschutzgebiete definiert, für die Schallschutz zu realisieren sei. Im Planfeststellungsantrag und im Planfeststellungsbeschluss wurde von der Antragstellerin bzw. von der Genehmigungsbehörde ein Schallschutzniveau von NAT 0 x 55 dB(A) festgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil diese Annahmen auch zugrunde gelegt.

Mit Überraschung musste man dann im Verlauf der Jahre 2010-2013 zur Kenntnis nehmen, dass die Flughafengesellschaft mit Wissen der Landesregierung nicht den im Planfeststellungsbeschluss und vom Bundesverwaltungsgericht genehmigten Wert von 0 x 55 dB(A) bei der Bemessung des Schallschutzes in Ansatz gebracht hatte, sondern klammheimlich und – um es mit den Worten des OVG zu sagen – mit „systematischem Rechtsbruch" den von der FBB selbst erfundenen Wert von 6 x 55 dB(A) benutzte, ganz offensichtlich, um sich mit Billig-Schallschutz aus der Affäre zu ziehen und die Bürger mit minderwertigem Schallschutz abzuspeisen und der Flughafengesellschaft Millionenbeträge zu sparen.

Nachdem dies 2012 aufflog, insbesondere durch den Beschluss des OVG Nr. 12 S 27.12 vom 15.06.2012, bestritt die Landesregierung die Rechtsposition und ging gegen den Beschluss des OVG vor, was in das OVG-Urteil 11 A 14.13 vom 25.04.2013 mündete. Darin wurden der Flughafengesellschaft und damit letztendlich auch der Landesregierung systematischer Rechtsbruch attestiert.

Bis zu diesem Zeitpunkt hatten allerdings viele Bürger schon Kostenerstattungsvereinbarungen von der Flughafengesellschaft erhalten, hatten diese in gutem Glauben auf die Richtigkeit der Annahmen akzeptiert und unterschrieben und sich teilweise den Schallschutz auch schon einbauen lassen.

Nach dem Urteil ist nun klar, dass dieser Schallschutz minderwertig, weil unterdimensioniert ist.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele Kostenerstattungsvereinbarungen waren bis zum 25.04.2013 mit Einwohnern der Gemeinde Rangsdorf?
  2. Trifft es zu, dass diese Kostenerstattungsvereinbarungen auf dem alten Schallschutzniveau NAT 6 x 55 dB(A) beruhten?
  3. Wie viele dieser Kostenerstattungsvereinbarungen wurden baulich bereits umgesetzt?
  4. Was hat das gekostet?
  5. Trifft es zu, dass dieser Schallschutz wieder ausgebaut werden muss?
  6. Was kostet dieser Ausbau?
  7. Wie soll nun den Bürgern rechtlich korrekter Schallschutz, basierend auf dem Planfeststellungsbeschluss und dem Urteil des OVG konkret gewährt werden?