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Finanzierung der Vereinsvormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Brandenburg

Kleine Anfrage „Finanzierung der Vereinsvormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 158 KB)

(Nr. 3460 – Ursula Nonnemacher und Sabine Niels) Aus einer Vielzahl von publizierten und nicht publizierten Gerichtsentscheidungen zur Vergütung von Vereinsvormundschaften/-pflegschaften lässt sich schließen, dass das Führen von Vormundschaften durch Vereine oder ihre MitarbeiterInnen ein bun-desweites Thema ist. In Brandenburg wurde bisher eine Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erteilt. Dabei blieben die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Übernahme der Vereinsvormundschaften ungeklärt.

Daher fragen wir die Landesregierung:
1. Wer (Jugendämter, die Vormundschaftsvereine und/oder Einzel- oder Berufsbe-treuerInnen) sollte nach Ansicht der Landesregierung die Vormundschaften für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge übernehmen?
2. Das Bayrische Landesjugendamt legte einen Betreuungsschlüssel von 1:30 zwi-schen Vormund und Mündeln fest. Wie bewertet die Landesregierung die Fest-schreibung des hiesigen Betreuungsschlüssels von 1: 50?
3. Wann ist einem Vorschlag der Landesregierung zur Umsetzung der bundesge-setzlichen Vorgaben für Vereinsvormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu rechnen?
4. Welche Finanzierungsanpassungen ergeben sich für die Vormundschaftsvereine aufgrund der Entscheidung des BGH vom 25.05.2011 (vgl. etwa BGH JAmt 2011, 363-366; OLG Celle JAmt 2011, 352-354, OLG Celle JAmt 2010, 257, OLG Düssel-dorf JAmt 2011, 366-367)?
5. Welchen Änderungen der Anerkennungsrichtlinien des Brandenburger Landesju-gendamts sind notwendig und wie werden sie sich auf die Vormundschaftsvereine auswirken?