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Finanzielle Entlastung der Kommunen durch Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

(Nr. 2748 - Ursula Nonnemacher) Am 22. März 2013 wird der Bundesrat über die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Einbeziehung der betroffenen Personengruppen in die bestehenden Leistungssysteme nach den Sozialgesetzbüchern Zweites und Zwölftes Buch beraten.

Die Einbeziehung der leistungsberechtigten Personengruppen in SGB II und SGB XII hätte zur Folge, dass der Bund bis auf die Kosten der Unterkunft sowie die Kosten für die Mehrbedarfe in der Kostenverantwortung stehen würde. Länder und Kommunen würden durch die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes finanzielle Entlastung erfahren.

>>> Die ausführliche Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung als pdf

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Anteile erstattet der Bund dem Land bzw. den Kommunen im Land für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dem Grunde und der Höhe nach?

  2. Trifft dies auch für Personen zu, die nach § 2 AsylblG nach 4 Jahren Leistungen analog SGB XII erhalten?

  3. Welche Anteile erstattet der Bund dem Land bzw. den Kommunen im Land für Leistungen nach dem SGB II bzw. dem SGB XII dem Grunde und der Höhe nach?

  4. Welche finanzielle Entlastung würde für das Land bzw. die Kommunen eintreten, wenn die Personen, die derzeit dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen, in die Sozialgesetzbücher II bzw. XII überführt würden?

  5. Wie würde eine solche finanzielle Entlastung aussehen, wenn die Annahme zugrunde gelegt wird, dass die Zahl der Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach AsylblG im ersten Jahr des Leistungsbezugs dem SGB XII unterliegen würden (entsprechend der derzeitigen Sperre beim Zugang zum Arbeitsmarkt) und danach im selben Verhältnis Leistungen nach SGB XII oder SGB II beziehen würden, wie dies derzeit bei den Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern nach diesen beiden Sozialgesetzbüchern der Fall ist?

  6. Welche Schritte beabsichtigt die Landesregierung zu unternehmen, um den Bund an den Leistungen für Personen, die derzeit dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen, in gleichem Maße zu beteiligen, wie dies in den Sozialgesetzbüchern II und XII vorgesehen ist?

  7. Haben sich die Kommunalen Spitzenverbände nach Kenntnis der Landesregierung bisher mit der Frage der finanziellen Entlastung für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch Überführung des Personenkreises, der derzeit dem AsylbLG unterliegt, in die Sozialgesetzbücher II und XII befasst?
    a. Welche Position vertreten die Kommunalen spitzenverbände hierzu, bzw. ist die Landesregierung bereit, eine Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände hierzu einzuholen?

  8. Sind Kommunen oder Kommunale Spitzenverbände an die Landesregierung wegen
    - des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum AsylbLG vom 18.07.2012;
    - der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum AsylbLG vom 18.07.2012;
    - der Debatte um die Neuregelung und/oder Abschaffung des AsylblG und/oder
    - einer Entlastung der Kommunen wegen durch das Urteil anfallenden zusätzlichen Kosten herangetreten?
    a) Wenn ja, welche Kommunen waren dies und in welcher Form?
    b) Falls nein, ist die Landesregierung auf die Kommunen oder Kommunalen Spitzenverbände in dieser Angelegenheit zugegangen, oder plant sie dies?
    c) Wenn ja, wann und in welcher Form?
    d) Wenn nein, warum nicht?