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Fanszene des Energie Cottbus

Kleine Anfrage „Fanszene des Energie Cottbus“ herunterladen (PDF, 267 KB)

(Nr. 2743 – Marie Luise von Halem und Ursula Nonnemacher)

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Inneres und Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkungen der Fragesteller: In der 46. Sitzung des Landtages Brandenburg wurde von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine mündliche Anfrage zur Fanszene von Energie Cottbus gestellt. Es sind einige Fragen offen geblieben und weitere haben sich nach der begrüßenswerten klaren Antwort des Innenministers Schröter ergeben.

Vorbemerkungen der Landesregierung: Unter anderem im Kontext der Spielbegegnung SV Babelsberg gegen FC Energie Cottbus vom 28.04.2017 wurde deutlich, dass Fußball-spiele des FC Energie Cottbus durch teils rechtsextremistisch orientierte Personen besucht werden und es zu entsprechenden Straftaten kommt. Zudem besteht die Fanszene teilweise aus Personen einer örtlichen Kickboxer- bzw. Rockerszene, auf die unter anderem örtliche Sicherheitsdienste zurückgreifen.

Der Verein wie auch die Stadt Cottbus haben fortgesetzte Bemühungen begonnen, dafür Sorge zu tragen, dass Störungen durch diese Personen unterbunden werden. So arbeitet der Verein u. a.mit dem Cottbuser Aufbruch e. V. zusammen Auch ist seitens des Vereines geplant, ab 2018 eine Sachbearbeiterstelle „Bevollmächtigter für Vielfalt und Toleranz" zu schaffen.

Das Land Brandenburg begrüßt und unterstützt (u. a. durch die Polizei) diese Bemühun-gen, auch weil Zwischenfälle in diesem Zusammenhang nicht nur Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie die Rechtsordnung begründen, sondern auch dem öffentlichen Ansehen des Vereins, der Stadt und der Region geschadet haben.

Soweit in einzelnen Fragen zu bestimmten personenbezogene Erkenntnissen Auskünfte erbeten werden, können diese aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden.

Wir fragen die Landesregierung:

Verantwortung des Vereins FC Energie Cottbus

1. In der Antwort von Innenminister Schröter auf die mündliche Anfrage hat er ausgeführt, dass „sich der Verein nunmehr seiner Verantwortung für die Sicherheit bei den Spielveran-staltungen bewusst [sei]- anders als früher. Er arbeite auch sehr intensiv mit der Polizei zusammen, was das kritische Potenzial im Bereich der sogenannten Problemfanszene anbetrifft. Die Kommunikation zwischen Verein, kommunalen Verantwortungsträgern und der Polizei ist regelmäßig gewährleistet. Hier [habe] sich eine ganz klare Verbesserung der Situation abgezeichnet." In wie weit ist sich Energie Cottbus nun seiner Verantwortung für die Sicherheit bewusster als früher und seit welchem Zeitpunkt hat sich dies verändert?

zu Frage 1: Aus polizeilicher Sicht erfolgt eine intensive und kontinuierliche Zusammenar-beit mit dem Verein FC Energie Cottbus. Die Kommunikation zwischen Verein, kommunalen Verantwortungsträgern und der Polizei ist gewährleistet. Das nunmehr öffentliche Bekenntnis seitens des Vorstandes, auch gegenüber den Medien, sich der aktuellen Kritik zu stellen und Verbesserungen anzugehen, stellt eine „klare Verbesserung der Situation" dar. Dazu zählt auch, dass der Vorstand des FC Energie Cottbus mit dem Förderverein „Cottbuser Aufbruch" Kontakt aufgenommen hat, um die Strategie des Vereins darzustellen und gemeinsame Aktivitäten zu besprechen. Der Förderverein „Cottbuser Aufbruch e.V." be-zeichnet sich selbst als ein Aktionsbündnis für ein gewaltfreies tolerantes Miteinander und agiert in diesem Sinne in der Stadt Cottbus. Die örtlich zuständige Polizeiinspektion Cottbus/Spree-Neiße ist in diesem Aktionsbündnis als Partner regelmäßig präsent.

2. In der Antwort von Innenminister Schröter auf die mündliche Anfrage hat er ausgeführt, dass die „Grundlage der abgestimmten Festlegungen [...] die Lagebeurteilungen [sind], und zwar unserer Polizei und der Bundespolizei. Dabei geht es um das erwartete Störer-potenzial, aber auch um das Verhältnis zwischen den Heim- und den Gästefans. Der Ver-ein verschließt sich den inzwischen institutionalisierten Abstimmungen nicht." Hat sich der Verein in der Vergangenheit den beschriebenen Abstimmungen verschlossen? Wenn ja, von wann bis wann und mit welcher Begründung? Wenn nein, wie kam es zu dieser Aus-sage?

zu Frage 2: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

3. Wie bewertet die Landesregierung den Verein Energie Cottbus als Sicherheitspartner in der Vergangenheit bis Juni 2016 und seit dem Wechsel an der Vereinsspitze im Juni 2016? Was hat sich konkret nach dem Wechsel verändert?

zu Frage 3: Der mehrfache Wechsel an der Vereinsspitze hat auf das fachliche Zusammenwirken keinen negativen Einfluss. Das Präsidium des Vereins setzt Hinweise von Seiten der Polizei, wie auch bisher, konsequent um.

4. Wie bewertete die Landesregierung die Ablösung des Sicherheitschefs von Energie Cottbus A. W. im Jahr 2015 auf Druck des DFB und der Polizei, während der Verein den-noch an dessen Sicherheitsfirma (OSD - Ostdeutscher Sicherheitsdienst) festhielt?

zu Frage 4: Beides sind Entscheidungen des Vereins als Ausrichter im Spielbetrieb.

5. Von welchen Firmen werden derzeit die Ordner für Energie Cottbus gestellt? Ist die Firma „Ostdeutscher Sicherheitsdienst (OSD)" weiterhin Partner von Energie Cottbus, ob-wohl dessen Chef A. W. wegen Beamtenbestechung zu einer 14 monatigen Haftstrafe verurteilt wurde und die Polizeidirektion Süd dessen Ablehnung öffentlich (vgl. LR vom 20.8.15) wie folgt begründete: „Für uns ist ein Vorbestrafter als verantwortlicher Ge-sprächspartner nicht akzeptabel"?

zu Frage 5: Nach hier vorliegenden Kenntnissen ist der „OSD" vom FC Energie Cottbus als Sicherheitsdienst beauftragt. Die Entscheidung zur Beauftragung des Sicherheitsdiens-tes liegt allein in der Verantwortung des Vereines.

6. Setzte/setzt der OSD zeitweilig als Subunternehmen die Sicherheitsfirma MSM Security CB ein, deren Geschäftsführung zur örtlichen Kick-Box-Szene mit Kontakten zu M. W. ge-hört?

zu Frage 6: Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

7. Von wann bis wann und in welchen Funktionen war

a. D. K.

b. M.S.

c. U. L.

d. W. N.

Mitglied des Präsidiums von Energie Cottbus?

zu Frage 7: Hinter den in der Fragestellung verwendeten Abkürzungen werden die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten ehemaligen Präsidenten des FC Energie Cottbus vermutet.

zu a. von - bis: 12/1993 - 05/1995; Funktion: Präsident

zu a. von - bis: 06/1996 - 05/2005; Funktion: Präsident

zu b. von - bis: 05/2005 - 07/2006; Funktion: Präsident

zu c. von - bis: 08/2006 - 05/2014; Funktion: Präsident

zu d. von - bis: 06/2014-05/2016; Funktion: Präsident

8. Laut Pressemitteilungen des Brandenburger Innenministeriums vom 05.08.11 und 03.08.12 gab es seit 2011 sogenannte „Spitzengespräche, Sicherheit im Fußball` an de-nen neben dem Innenministerium, die Fußballvereine Babelsberg 03 und Energie Cottbus, der Polizeipräsident, die Fußballverbände und auch das Sportministerium teilnahmen. Nach 2012 sind keine Verlautbarungen über solche Treffen mehr zu finden. Wurden diese Treffen auch nach 2012 fortgesetzt? Bis wann und in welchem Rhythmus? Wurde bei die-sen Treffen die rechtsextreme Fanszene und konkret Inferno Cottbus thematisiert? Welche Verabredungen oder Schlussfolgerungen wurden in den Gesprächen gezogen?

zu Frage 8: Das Polizeipräsidium ist seit 2012 beauftragt, jährlich einen Fußballsicherheitsgipfel mit herausgehobenen Vertretern von Fußballverbänden und exponierten Verei-nen des Landes, dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) sowie der in die-sem Kontext eingebundenen Kommunen durchzuführen. Der Gipfel hat entsprechend seit 2011 jährlich stattgefunden. Das Treffen wird u. a. genutzt, gemeinsam die Sicherheitslage in und um die Stadien zu erörtern und die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Kommunen und Ordnungskräften stetig zu verbessern. Er bietet zudem eine geeignete Plattform, um die Beschlusslagen der Innenministerkonferenz, veränderte Sicherheitsbestimmungen der Verbände sowie insbesondere daraus resultierende Konsequenzen und Folgerungen auf Landesebene zu kommunizieren. Die Sicherheitslage um die beiden Vereine FC Energie Cottbus und SV Babelsberg 03 steht dabei regelmäßig im Fokus. Politisch motivierte Straf-taten im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb sind Bestandteil der Lagedarstellung gewesen. Der Gipfel dient hier vor allem einer Sensibilisierung aller beteiligten Stellen für die Entwicklung der Sicherheitslage.

9. Wie bewertet die Landesregierung die personelle Überschneidung im Präsidentenamt des Landessportbundes Brandenburg und des Energie Cottbus in den Jahren 2014 bis 2016 im Hinblick des Engagements gegen Rechtsextremismus (der LSB aktives Mitglied im Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit und der FC Energie Cottbus der laut taz vom 20.5.17 „dagegen über viele Jahre eine Politik des Wegschauens verfolgte, da der eigene Einfluss am Stadionzaun ende')?

zu Frage 9: Die Landesregierung bewertet keine Personalentscheidungen, die durch Lan-dessportbund sowie den Verein Energie Cottbus getroffen wurden.

Fanszene

10. Welche Fangruppierungen sind der Landesregierung im Umfeld von Energie Cottbus bekannt und welche werden als gewaltbereit, bzw. gewaltsuchend eingeschätzt? Welche haben gar eine Verbindung zur rechtsextremen Szene oder zur Kick-Box-Szene? Welche Anhaltspunkte für (personelle) Schnittmengen zwischen den gewaltbereiten bzw. gewalt-suchenden Fans von Energie Cottbus und der rechten neonazistischen Szene in Süd-brandenburg einschließlich Kick-Box-Szene gibt es? Gehört der 2014 zu 5 Jahren Haft verurteilte und inzwischen wieder freigelassene M. W. dazu?

zu Frage 10: Gemäß der Konzeption „Sicherheit im Zusammenhang mit Fußballspielen"

werden die Fans in folgende Kategorien eingestuft, um eine polizeitaktische Unterschei-

dung zwischen friedlichen und auffälligen Fans zu ermöglichen:

Kategorie A: der friedliche „Fan"

Kategorie B: der gewaltbereite/-geneigte „Fan"

Kategorie 0: der gewaltsuchende „Fan".

Für den FC Energie Cottbus sind nachfolgende Fangruppierungen bekannt und deren Fans wie folgt kategorisiert:

- ULTIMA RAKA (UR): beinhaltet ca. 35 Personen der „Kategorie A" und ca. 30 Personen der „Kategorie B",

- Collettivo Bianco Rosso (CBR'02): beinhaltet ca. 5 Personen der „Kategorie A", ca. 40 Personen der „Kategorie B" und ca. 5 Personen der „Kategorie 0",

- Inferno Cottbus 1999 (IC'99): (offiziell seit 10.05.2017 aufgelöst): beinhaltete ca. 35 Per-sonen der „Kategorie B" und ca. 20 Personen der „Kategorie C",

- Frontside Cottbus (FSC'06): beinhaltet ca. 20 Personen der „Kategorie B",

- Unbequeme Jugend Cottbus (UJC): beinhaltet ca. 20 Personen der „Kategorie B",

- WK 13 Boys (WK 13): loser Zusammenschluss von ca. 10 Personen der „Kategorie B". Verbindungen von Personen aus der Fanszene des FC Energie Cottbus in die rechtsext-reme und örtliche Kickbox- bzw. Rocker-Szene sind bekannt. Das gilt insbesondere für „Inferno Cottbus" (rechtsextremistische Szene). Diese Gruppe hat am 10. Mai 2017 ihre Auflösung bekannt gegeben.

11. Welche Aussagen aus den Sachberichten der jährlichen Verwendungsnachweise zum Fanprojekt des FC Energie Cottbus beziehen sich nachweislich auf „Inferno Cottbus' oder anderen rechtsextremen Strömungen?

zu Frage 11: Entsprechende Aussagen sind hier nicht bekannt. Aus den Sachberichten wird vielmehr deutlich, dass unabhängig von einzelnen Fangruppen jugendliche Fans un-terstützt werden, die keine fremdenfeindliche, gewaltorientierte, demokratiefeindliche Aus-richtung haben.

12. Welche Fangruppierungen von Energie Cottbus werden durch das Fanprojekt erreicht und wie bewertet die Landesregierung den Ansatz der „akzeptierenden Jugendarbeit" ge-genüber Fangruppierungen mit Verbindungen zur rechtsextremen Szene?

zu Frage 12: Die Arbeit des Fanprojektes ist eine besondere Form der Jugendarbeit und durch das SGB VIII bestimmt. Von daher richtet sich das Angebot des Fanprojektes an alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 14 bis 27 Jahren, die fußballaffin sind. Somit handelt es sich um ein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit einer großen inhaltlichen Bandbreite (Gewaltprävention, Freizeitangebote, geschlechtergerechte Angebote, Bil-dungsarbeit und kulturpädagogische Arbeit, etc.). Sie sind nicht zwangsläufig und über-wiegend Mitglieder in Fangruppen. Erreicht werden Jugendliche, die sich auch in Fan-gruppen organisieren. Dies sind: Fangruppe „Ultima Raka", Fangruppe „Inferno", Fan-gruppe „Unbequeme Jugend". Dabei bemüht sich das Fanprojekt, Kontakte zu allen Fan-gruppen zu behalten und besonders die Fangruppe „Ultima Raka" zu stärken. Die „akzep-tierende Jugendarbeit", die von Franz Josef Krafeld Ende der 80er-Jahre entwickelt und seit 2010 fortentwickelt wurde, ist eine von mehreren Konzeptionen in der Jugendarbeit, die Gewaltprävention und Demokratieförderung zum Inhalt haben. Von daher wird die Me-thodenvielfalt begrüßt.

Stadionverbote und Gewalttäter-Sport Datei

13. Wie viele örtliche und/oder bundesweite Stadionverbote mit welcher zeitlichen Länge sind seit 2014 gegen sogenannte Fans von Energie Cottbus ausgesprochen worden? Wie viele sind aktuell noch wirksam?

zu Frage 13: Nach Kenntnis des Polizeipräsidiums sind aktuell 47 Stadionverbote gegen Personen aus der Cottbuser Fanszene durch den Verein ausgesprochen worden. Der Umgang sowie die Dauer dieser Stadionverbote sind abhängig von den „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten" des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB) und liegen in der Verantwortung des Hausrechtsinhabers. Diese sind somit der Landesre-gierung nicht bekannt.

14. Hat die Polizei zur Bewertung der Sicherheitslage bei Heimspielen von Energie Cott-bus untersucht, ob es sogenannte Fans von Energie Cottbus gibt, die in Cottbus kein Sta-dionverbot haben, obwohl in anderen Städten gegen sie ein Stadionverbot verhängt wor-den ist, und um wie viele es sich ggf. handelt?

zu Frage 14: Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Es bestehen keine rechtlichen Grundlagen zur generellen polizeilichen Überprüfung von sogenannten Fans von Fußball-vereinen, so auch von Fans des FC Energie Cottbus.

15. Wie viele sogenannte Fans von Energie Cottbus sind der in der „Gewalttäter-Sport-Datei" enthalten und wie viele von ihnen haben in Cottbus Stadionverbot?

zu Frage 15: Aktuell sind in der polizeilichen Datei „Gewalttäter Sport' bundesweit 63 Per-sonen mit Bezug zu „Energie Cottbus" erfasst. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 14 verwiesen.

16. Wie viele gewaltbereite (der Kategorie B) und gewaltsuchende (der Kategorie C) Fans von FC Energie Cottbus und FC Energie Cottbus II sind derzeit registriert und wie viele von ihnen haben in Cottbus Stadionverbot?

zu Frage 16: Auf die Antworten zu den Fragen 10 und 14 wird verwiesen. Derzeit sind ca. 155 Personen in die Kategorie B sowie ca. 60 Personen in die Kategorie C eingestuft wor-den, die teilweise nicht den Gruppierungen (in Bezug zur Antwort auf Frage 10) zuzuord-nen sind. Diese Anzahl ist seit Jahren mit geringen Schwankungen im Wesentlichen un-verändert geblieben. Die zweite Mannschaft des FC Energie Cottbus wurde nach Beendi-gung der Saison 2015/2016 vom Ligabetrieb abgemeldet. Aussagen zur Kategorisierung dieser Fans sind der Landesregierung somit nicht mehr möglich.

17. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu den Gründen, die Gruppierungen „Inferno Cottbus" und „Unbequeme Jugend Cottbus" lediglich mit einem Erscheinungsver-bot zu belegen? Wären einzelne Stadionverbote - gar bundesweite - möglich gewesen? Wären damit deren Zugang zum Risikospiel gegen 5V Babelsberg 03 besser zu verhin-dern gewesen?

zu Frage 17: Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Die Kriterien für bundesweite Stadionverbote waren gemäß „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverbo-ten" nicht erfüllt. Daher wurde durch den Hausrechtsinhaber (FC Energie Cottbus) ein Er-scheinungsverbot gegen die Gruppierung „Inferno Cottbus" und die „Unbequeme Jugend Cottbus" für Heimspiele ausgesprochen. Dies hat zur Folge, dass den Personen dieser Gruppierung nicht der Zugang zum Stadion verwehrt wird, sie jedoch nicht als diese Grup-pierung erkennbar sein dürfen.

18. Von wann bis wann und mit welchen Unterbrechungen wurde das Erscheinungsverbot gegenüber den Gruppierungen „Inferno Cottbus" und „Unbequeme Jugend Cottbus" aus-gesprochen?

zu Frage 18: Auf Grund verschiedener Verfehlungen in der Saison 2012/2013 wurde durch den Verein in der Folgesaison ein Erscheinungsverbot gegen die Gruppierung „Inferno Cottbus" ausgesprochen und aufrecht erhalten. Nach den Vorfällen beim Auswärtsspiel in Bautzen am 19.03.2017 sprach der Verein FC Energie Cottbus dieses Verbot auch gegen die „Unbequeme Jugend Cottbus" aus.

Fußballspiel Babelsberg 03 vs. Energie Cottbus am 28.4.17

19. Wie viele Mitarbeiter des Fanprojekts Cottbus haben gemäß DFB-Empfehlungen die Cottbuser Fans zum Spiel nach Babelsberg am 28.4.2017 begleitet? War der Fan-Beauftragte von Energie Cottbus ebenfalls im Energie-Fanblock anwesend?

zu Frage 19: Beim Spiel in Babelsberg waren alle vier Mitarbeiter des Fanprojektes vor Ort. Auch der Fan-Beauftragte des FC Energie-Cottbus war, nach vorliegenden polizeili-chen Erkenntnissen, im Stadion und im Gästeblock anwesend. Der Träger des Fanprojek-tes, der Jugendhilfe Cottbus e. V., hat sich von den Geschehnissen am 28. April 2017 im und um das Karl-Liebknecht-Stadion in Potsdam in aller Deutlichkeit distanziert. In einer Pressemitteilung des Trägers vom 02.05.2017 heißt es: „Wir verurteilen die nicht zu tole-rierenden Verhaltensweisen auf das Schärfste. Die Ereignisse an diesem Tag haben nichts mehr mit Fußball und Fankultur gemeinsam. Im Gegenteil sie schädigen bewusst das An-sehen unseres FC Energie Cottbus und der Stadt Cottbus. Darüber hinaus nimmt das Image der vielen Fans und Fanclubs die ihren Verein zu den Heim- und Auswärtsspielen kreativ und lautstark unterstützen erheblichen Schaden.

20. Wie viele Ordner des Vereins Energie Cottbus wurden am 28.4.17 in Babelsberg ein-gesetzt? Welche Funktion hatten diese Ordner? Waren der OSD einschließlich A. W. da-runter?

zu Frage 20: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Am Spieltag kamen 18 Ordner des Vereins FC Energie Cottbus zum Einsatz. Diese Ordner gehörten zur Firma „OSD" und wurden im Bereich der Vorkontrollen vor dem Gästeeingang sowie im Gästebereich im Stadion eingesetzt.

21. Wie sah der Teilnehmerkreis der 3 Sicherheitsberatungen zum Risikospiel Babelsberg 03 vs. Energie Cottbus am 28.4.17 aus? Wer war von Seiten Energie Cottbus anwesend? Nahm A. W. an diesen Besprechungen teil? Welche Festlegungen wurden dabei getrof-fen?

zu Frage 21: In Vorbereitung des Spiels am 28.04.2017 wurden im Vorfeld insgesamt drei Beratungen durchgeführt.

Am 04.04.2017 handelte es sich um eine vereinsinterne Beratung des SV Babelsberg 03 mit Vertretern des Vereins, des Sicherheitsdienstes aus Babelsberg und des Fanprojektes Babelsberg.

Die zweite Beratung fand am 18.04.2017 statt, an der der Sicherheitsbeauftragte des FC Energie Cottbus sowie Vertreter des gastgebenden Vereins (Fanprojekt, Sicherheitsbeauf-tragter SV Babelsberg 03, Ordnungsdienst SV Babelsberg 03, Rettungsdienst) teilnah-men.

An der abschließenden Beratung am 25.04.2017 nahmen der Polizeiführer des Einsatzes, Vertreter des Vereins (Sicherheitsbeauftragter, Mitarbeiter der Geschäftsstelle des SV Ba-belsberg 03), das Fanprojekt des SV Babelsberg 03 und der Leiter des Ordnungsdienstes des SV Babelsberg 03 teil. Hierbei wurden z. B. die Einstufung der Gefährdungslagevor-genommen, wie Maßnahmen zur Fantrennung bzw. der Ordnereinsatzabgestimmt.

22. Wie erklären sich die Sicherheitsbehörden, dass trotz intensiver Vorkehrungen und szenekundiger Ordnern aus Cottbus, bekannte Gewalttäter, darunter mit Stadionverboten belegte Cottbuser, ganz offenbar Einlass in das Karl-Liebknecht-Stadion fanden?

zu Frage 22: Der Landesregierung liegt keine personenbezogene Übersicht zu den Zu-schauern des Fußballspiels vor. Nach den der Landesregierung vorliegenden Erkenntnis-sen hat jedoch keine mit bundesweitem Stadionverbot belegte Person aus dem Umfeld des FC Energie Cottbus das Stadion betreten. Diese Personen haben sich während des Spiels außerhalb des Stadions aufgehalten."