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Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen im Einklang mit der Guten fachlichen Praxis

Kleine Anfrage „Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen im Einklang mit der Guten fachlichen Praxis“ herunterladen (PDF, 50 KB)

(Nr. 1009 – Axel Vogel) Für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen gilt die „Gute fachliche Praxis" (GfP) mit den entsprechenden Gesetzen als zentrales Regelwerk. Ferner sind in den Cross-Compliance-Richtlinien der EU u.a. Umweltauflagen formuliert.

Der Bund will mit der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt" (2007) und dem „Nationalen Biomasseaktionsplan für Deutschland" (2009) die Landwirtschaft nachhaltig gestalten. Das Land Brandenburg verfolgt dieses Ziel - insbesondere im Bereich der Erzeugung nachwachsender Rohstoffe (NaWaRo) - mit der „Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg" (2008) und der „Biomassestrategie Brandenburg" (2010).

Die Strategien des Bundes und des Landes wirken nur dann nachhaltig, wenn sie aufeinander abgestimmt sind. Da Brandenburg bisher keine Strategie zur Sicherung der biologischen Vielfalt entwickelt hat, sehe ich die Gefahr, dass sich der notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien negativ auf die biologischen Vielfalt in Brandenburg niederschlägt.

Der Bund hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensgrundlagen für heimische Tier- und Pflanzenarten zu sichern, die Vielfalt der Agrarökosysteme zu fördern und den Flächenanteil wertvoller Agrarbiotope wie hochwertiges Grünland oder Streuobstwiesen zu erhöhen (um mindestens 10 % bis2015 gegenüber 2005).

Die Biodiversitätsstrategie des Bundes beinhaltet weiterhin, dass die Grundsätze der „Guten fachlichen Praxis" überprüft und ggf. konkretisiert werden. Ebenso soll der Schutz der Artenvielfalt stärker beachtet werden, wenn es um die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) geht. Der Ökolandbau soll weiterhin gefördert werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie lauten die aktuell gültigen Regelungen der GfP für die Landwirtschaft in Brandenburg und wann wurden diese durch welches Ministerium erlassen?
2. Wer kontrolliert die Umsetzung der GfP auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen und wie werden Verstöße gegen die Regelungen sanktioniert?
3. Wie viele Verstöße gegen die GfP wurden in den vergangenen drei Jahren in Brandenburg registriert?
4. Wie viel Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche wurden in den Jahren 2007, 2008, 2009 nach den Cross-Compliance-Richtlinien kontrolliert? Wie viele Verstöße wurden dabei in Brandenburg registriert? Mit welchen Sanktionshöhen?
5. Sieht die Landesregierung Konflikte zwischen der Flächenausweitung für die Erzeugung von NaWaRo und der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“?
6. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten und Notwendigkeiten mit dem Hintergrund des zunehmenden NaWaRo-Anbaus die GfP und Cross-Compliance-Vorgaben insbesondere hinsichtlich Fruchtfolgegestaltung und schlagbezogener Humusbilanzierung zu verschärfen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
7. Aus welchen Gründen wird eine „Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg“ und die „Biomassestrategie Brandenburg“ verabschiedet, aber keine „Strategie zur biologischen Vielfalt in Brandenburg“, obwohl der Erhalt der Biodiversität gleichermaßen prioritäre Ziele Brandenburgs sind?
8. Welcher Flächenanteil an naturschutzfachlich wertvollen Agrarbiotopen ist in Brandenburg vorhanden? Wie sieht die Entwicklung der Jahre 2007, 2008, 2009 aus? Bitte separat nach Jahr, Flächenanteil und Art des Biotop aufschlüsseln.