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Errichtung einer Schweinemastanlage in Klein Ziethen II

Kleine Anfrage „Errichtung einer Schweinemastanlage in Klein Ziethen II“ herunterladen (PDF, 17 KB)

(Nr. 1304 – Axel Vogel) Ein niederländische Investor hat bei der unteren Bauaufsicht des Landkreises Barnim einen Antrag gestellt, in Klein Ziethen im Biosphärenreservat Schorfheide Chorin, eine Anlage zur Aufzucht von 4.476 Ferkel zu betreiben.

Eine erste Kleine Anfrage (Nr. 1170) vom 01.04.2011 befasste sich bereits mit dem Thema und führt ausführlich in den Sachverhalt ein. Die Landesregierung beantwortete die sieben dort gestellten Fragen in ihrer Antwort vom 13.05.2011 allerdings nur unzureichend und machte zudem falsche Angaben.

So wurde in der Antwort auf Frage 1 angegeben, dass am 30.04.1993 eine Tierplatzzahl von 400 genehmigt sei. Dem Bauantrag liegt allerdings ein Erläuterungsbericht der GUBB Unternehmensberatung GmbH Halle mit Bearbeitungsstand 24.02.2009 bei. Auf S. 4 in Tabelle 1 dieses Erläuterungsberichtes wird die frühere Kapazität der Schweineanlage Klein Ziethen dargestellt. Aufgeführt sind die Ställe S 1 bis S 9, wobei für den Stall S 8 (Läuferstall) keine Tierplatzzahlen genannt werden, tatsächlich werden es also noch mehr Tiere gewesen sein. Für die Ställe S 1 bis S 6 sowie S 9 werden insgesamt 553 Sauenplätze genannt. Hinzu kommt der Läuferstall S 7 für 3.200 Ferkel. Der Bemerkung „Absetzferkel bis Mastläufer 30 kg LG" ist zu entnehmen, dass die Ferkel nach Erreichen eines bestimmten Gewichtes in diesem Stall getrennt von den Säuen aufgezogen wurden. Hiermit erfüllte die Anlage – über die Regelung für gemischte Bestände (vgl. Nr. 7.1 des Anhangs der 4. BImSchV) - zum Zeitpunkt ihrer Stilllegung eindeutig die Voraussetzungen für den Eintritt in das Regime des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesimmissionsschutzgesetzes erlischt eine immissionsschutzrechtliche Betriebsgenehmigung, wenn eine Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist. Dies ist hier der Fall, da die Anlage seit 7 Jahren nicht mehr betrieben wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum geht die Landesregierung in Ihrer Beurteilung zu Immissionsschutzrechtlichen Einstufung der Altanlage von einer Tierplatzanzahl von 400 Sauen aus, obwohl im Bauantrag (wie oben beschrieben) deutlich mehr Sauen und zusätzlich eine erhebliche Zahl Absatzferkel (siehe oben) genannt werden?
2. Stimmt die Landesregierung mit unserer Schlussfolgerung aus dem o. g. Sachverhalt überein, dass ein Bestandsschutz für die Anlage deshalb nicht gegeben ist?
3. Hält die Landesregierung – unabhängig von der oben angesprochenen immissionsschutz-rechtlichen Frage – einen Bestandsschutz bei einer Anlage für möglich, die seit mehr als 7 Jahren außer Betrieb ist und die baulich weitgehend zur Ruine verkommen ist?
4. Hält es die Landesregierung für möglich, dass in dem Fall, in dem ein ehemaliger landwirtschaftlicher Betrieb (§ 201 BauGB) nunmehr als gewerbliche/industrielle Massentierhaltungsanlage (ohne Möglichkeit einer eigenen und überwiegenden Futtermittelherstellung) umgenutzt werden soll, Bestandsschutzargumente überhaupt
Geltung erlangen können?
5. Wie ist der Stand der Planungsverfahrens für die verkehrliche Erschließung der geplanten Anlage und in wie weit würden die Kosten dafür auf die Anwohner umgelegt?
6. Wie beurteilt die Landesregierung das versagte gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag?
7. In wie fern müssen Natura 2000 Belange bei der Genehmigung der Anlage berücksichtigt werden, bzw. ist mittlerweile eine Entscheidung darüber gefallen, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist?
8. Welche Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie wurden im Umkreis um die geplante Anlage nachgewiesen deren Erhaltungszustand durch Stickstoffemissionen negativ beeinflusst werden würde?
9. Wie viel Hektar Fläche stehen dem Antragsteller im Umfeld der Anlage für die Aufbringung des Wirtschaftsdüngeranfalls: Mist/Jauche/ aus der Anlage im Falle einer Genehmigung zur Verfügung?
10. Welche NSG, FFH- und SPA-Gebiete wären in diesem Fall von der Ausbringung des Wirtschaftsdüngers: Mistes/Jauche/Gülle betroffen (bitte aufschlüsseln nach Name des Gebietes und betroffener Fläche des Gebietes in ha)?
11. Wie beurteilt die Landesregierung die Zulässigkeit der Quellmodellierungen bei den Ammoniakemmissionsberechnungen und die berechneten Ammoniak/Stickstoffbelastungen in den Antragsunterlagen?