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Ehemaliges militärisch genutztes Gebiet „Fliegerhorst/Kaserne Schönwalde“ in Schönwalde- Glien

Kleine Anfrage „Ehemaliges militärisch genutztes Gebiet „Fliegerhorst/Kaserne Schönwalde“ in Schönwalde- Glien“ herunterladen (PDF, 56 KB)

(Nr. 502 – Ursula Nonnemacher) In der Gemeinde Schönwalde-Glien befindet sich ein ehemals militärisch genutzter Standort der GUSTruppen mit der Bezeichnung „Fliegerhorst/Kaserne Schönwalde“ und einer Gesamtgröße von ca. 30 ha. 2000 und 2005 sind die Bebauungspläne als BP Nr. 14 „Wohnen und Mischnutzung Schönwalde Erlenbruch“ in Kraft getreten. Die planungsrechtliche Festsetzungen enthielt ein großes zusammenhängendes Wohngebiet, eine größere öffentliche Grünfläche (Erlenbruch), sowie Flächen für Freizeit und Erholungsanlagen. Außerdem wurde ein Mischgebiet und Gewerbegebiet zur Unterbringung nicht erheblich belästigender Gewerbe ausgewiesen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Nr. 3 am 22.12.2005 . Die Bekanntmachung des im Juli 2000 genehmigten BP Nr. 16 „Gewerbegebiet Erlenbruch“ erfolgte am 19.12.2000. Die erste Änderung dazu wurde am 27.02.2006 öffentlich bekannt gemacht. Eine Teilfläche wird bereits von ortsansässigen Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben genutzt. Das Planungsgebiet befindet sich im LSG 3343-602 „Nauen-Brieselang-Krämer und grenzend an das FFH-Gebiet DE 3345-301 „Muhrgraben mit Teufelsbruchwiesen“ an. Das Dorf Schönwalde und die Wohnsiedlung Schönwalde befinden sich in Sichtweite.

Ich frage die Landesregierung:

1 Ist die Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH Waldstadt weiterhin als Treuhänder für das Land Brandenburg eingesetzt?
2. Ist die Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH Waldstadt mit der Verwaltung und Verwertung der Konversionsfläche „Fliegerhorst Schönwalde“ beauftragt?
3. Beabsichtigt die Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH eine Baustoff-Recyclinganlage auf der Konversionsfläche „Fliegerhorst Schönwalde“ bzw. im Bebauungsplangebiet „Wohn- und Mischnutzung Erlenbruch, sowie Gewerbegebiet Erlenbruch“ anzusiedeln?
4. Werden durch die Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH bereits Verkaufsverhandlungen bezüglich einer Recyclinganlage auf der Konversionsfläche „Fliegerhorst Schönwalde“ geführt?
5. Wenn ja, wie weit sind diese gediehen, um welche Art von Recyclinganlage handelt es sich und wann hat die Gemeinde Schönwalde-Glien eine offizielle Mitteilung über die Verhandlungen und Verwertungsabsichten erhalten?
6. Wurde die Gemeinde über die Größe der (Baustoff-)Recyclinganlage, über die zu erwartenden Immissionswerte (Schadstoffbelastungen und Lärmauswirkungen) und über den zu erwartenden Schwerlastverkehr informiert? Wenn nein, aus welchem Grund nicht?
7. Hat der potentielle Käufer Interesse die geplante L20n zwischen Oranienburg und Potsdam-Stadt zu nutzen und an einen Anschluss über den Havelkanal zur Verschiffung des Bauschutts/Recyclingmaterials?
8. Hat die Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH geprüft, ob überhaupt eine (Baustoff-)Recyclinganlage zulässiger weise angesiedelt und errichtet werden darf unter Beachtung von FFH-Schutzgebietsausweisung, LSG, Landesplanerische Vorgaben, Festsetzungen Bebauungsplanes, Immissionsschutzrecht vor allem auf die geplante und vorhandene Wohnbebauung, Naturschutz?
9. Sind die Vermarktungsabsichten der Brandenburger Liegenschaft mit den gemeindlichen planungsrechtlichen Zielstellungen vereinbar?
10. Beabsichtigt die Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH die Liegenschaft anderweitig als die gemeindliche planungsrechtliche Zielstellungen zu vermarkten, z. Bsp. als Industrie- und/ oder Gewerbegebiet?
11. Ist die Gemeinde aufgefordert worden den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass die Vermarktungsabsichten der Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH zur Ansiedlung einer Baustoff-Recyclinganlage planungsrechtlich ermöglicht wird?
12. Wenn ja, wer trägt die Kosten der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne „Wohn- und Mischnutzung Erlenbruch“ sowie „Gewerbegebiet Erlenbruch“?
13. Wenn ja, sind diese Vermarktungsabsichten mit der Landesplanungsabteilung und dem Landesumweltamt sowie der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt worden und liegt eine offizielle Voranfrage zur Vereinbarkeit mit den Zielen der Landesplanung vor?
14. Mit welchen jeweiligen Ergebnissen?
15. Wenn die Ausweisung einer Industriegebietes bzw. die Ansiedlung einer Baustoff- Recyclinganlage nicht vereinbar mit den Zielen der Landesplanung ist, kann die Landesregierung die weiteren Vermarktungsbestrebungen der Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH untersagen?
16. Handelt es sich bei der Recyclingfirma bzw. dem Käufer um einen Partner der Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH?
17. Wie sieht das Zusammenwirken zwischen dem Land Brandenburg und der Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH aus? Wem gegenüber legt die Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab?
18. Gibt es Treuhänderische Vorgaben des Landes für die Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH? Wenn ja, wie werden Sie überprüft?