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Effektivität der Arbeit der Regionalen Planungsgemeinschaften

Kleine Anfrage „Effektivität der Arbeit der Regionalen Planungsgemeinschaften“ herunterladen (PDF, 19 KB)

(Nr. 921 – Marie Luise von Halem) Besonders vor dem Hintergrund zunehmender Flächenkonkurrenzen hat die
Regionalplanung eine wichtige Bedeutung bei der Konkretisierung von Grundsätzen und Zielen der Landesplanung, um so Transparenz und Akzeptanz für raumbedeutsame Vorhaben zu schaffen. Die Planwerke der Regionalplanung müssen allerdings eine ausreichende Rechtssicherheit erfahren, um bspw. als Grundlage für die räumliche Steuerung von Erneuerbaren Energien zu dienen. Mit der Unwirksamkeitserklärung des Regionalplans Havelland-Fläming, sachlicher Teilplan Windenergienutzung vom 02.09.2004, ist jedoch erneut ein Regionalplan im Land Brandenburg vom Oberverwaltungsgericht für rechtsunwirksam erklärt worden. Aus Presseberichten geht hervor, dass dies auf Abwägungsmängel bzw. ein nicht schlüssiges Gesamtkonzept zurückzuführen ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Regionalpläne sind in den vergangenen 10 Jahren Gegenstand von Normenkontrollanträgen vor Gerichten gewesen?
2. Lassen sich Kläger und die jeweiligen Antragsbegründungen zusammenfassen?
3. Welche Anträge hatten Erfolg?
4. Wo laufen derzeit noch Antragsverfahren bzw. sind ausgesetzt?
5. Welche Formfehler und materiellen Rechtsmängel sind bei den Normenkontrollen in Regionalplänen festgestellt worden?
6. Zu welchem Prüfergebnis kam die Genehmigungsbehörde bei der Prüfung des zur Genehmigung eingereichten Entwurfs des oben erwähnten Teilplans „Wind“ des Regionalplans von „Havelland-Fläming“ entsprechend § 2 Abs. 8
RegBKPlG? Trifft es zu, dass durch die Genehmigungsbehörde schwerwiegende Mängel und Verstöße gegen Rechtsvorschriften nicht bemerkt wurden?
7. Gab es bereits vor und in Genehmigungsverfahren anderer Regionalpläne Hinweise und Erkenntnisse über mögliche Normverletzungen durch die als Satzung beschlossenen Regionalpläne und wie wurde mit diesen verfahren?
8. Hat es seitens der Landesregierung Gespräche mit den Antragstellern auf Normenkontrolle gegeben mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung?
9. Haben die Regionalen Planungsgemeinschaften eine außergerichtliche Einigung angestrebt?
10.Welche Kosten sind in den regionalen Planungsgemeinschaften durch die Entscheidungen entstanden und mit welchen Mitteln wurden diese beglichen?
11.Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung hinsichtlich der Ausstattung der Regionalen Planungsgemeinschaften, um den offenbar gestiegenen materiellen und juristischen Anforderungen an Regionalpläne gerecht zu werden? Wie sind die Stellenpläne der Regionalen Planungsgemeinschaften derzeit gestaltet und wie war deren Entwicklung in den letzten fünf Jahren?
12. Sind in den Haushaltsplänen der Regionalen Planungsgemeinschaften auch Finanzmittel für rechtliche Begleitung von Verfahren eingestellt? Sind von diesen Mitteln ggf. auch Prozesskosten abgedeckt? Wenn ja, mit welchen Stundensätzen?
13.Welche Unterstützung wird die Landesregierung leisten, damit die Regionalen Planungsgemeinschaften zukünftig für die dringend benötigten raumplanerischen Anforderungen, insb. Im Bezug auf die Flächensicherung für Erneuerbare Energien, rechtssichere Planwerke erstellen, die sich in Übereinstimmung mit den
Anforderungen aus dem Raumordnungsgesetz befinden und zudem eine Normenkontrolle bestehen?
14. Plant die Landesregierung den Regionalen Planungsgemeinschaften weitergehende Aufgaben zu übertragen, damit zukünftig – neben den Teilplänen für Windenergienutzung – auch Teilpläne bspw. Freiflächensolaranlagen,
Bioenergieanlagen etc. erstellen?