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Dritte Verordnung zur Änderung der Einstufungsverordnung

Kleine Anfrage „Dritte Verordnung zur Änderung der Einstufungsverordnung“ herunterladen (PDF, 55 KB)

(Nr. 1109 – Ursula Nonnemacher) Im Februar 2010 wurde die Verordnung über die Einstufung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit durch die Gemeinden, Ämter und Landkreise des Landes Brandenburg (Einstufungsverordnung) dahingehend geändert, dass die Ämter der AmtsdirektorInnen und die der BürgermeisterInnen zum Teil höher eingestuft werden. Als Beispiel: das Amt des Bürgermeisters einer Gemeinde mit 4.000 Einwohnern, das bisher in die Besoldungsgruppe A 13 eingestuft worden war, wird nunmehr in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft.

Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Gründe gibt es für die Änderung der Einstufungsverordnung?
2. Warum wurden die Stufen neu gegliedert und mit den jeweiligen Besoldungsgruppen versehen?
3. Warum wurden bei Städten über 40.000 Einwohnern keine Änderungen vorgenommen?
4. Warum gibt es keine Stufen für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern mehr?
5. Wie viele Städte, Gemeinden und Ämter betrifft diese Änderung?
6. Welche zusätzlichen finanziellen Belastungen kommen durch die Höherstufungen auf die Städte, Gemeinden und Ämter zu? Bitte entsprechend der einzelnen Einwohnerstufen (1-10.000 Einwohner, 10.000-15.000 Einwohner etc.) aufschlüsseln. Wenn es keine konkreten Zahlen gibt, bitte anhand von Durchschnittswerten darstellen.