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Darstellung von Gefahrengebieten in amtlichen Karten (3)

Kleine Anfrage „Darstellung von Gefahrengebieten in amtlichen Karten (3)“ herunterladen (PDF, 47 KB)

(Nr. 566 – Ursula Nonnemacher) In den Topographischen Karten des Landes Brandenburg waren bislang neben aktuell vom Militär genutzten Gebieten auch ehemalige militärische Sperrgebiete der NVA und der GUS-Truppen dargestellt.

Dies geschah nicht nur, um diese Gebiete als öffentlich noch nicht zugänglich darzustellen, sondern auch, um auf mögliche Gefahren durch militärische Altlasten hinzuweisen. Seit einigen Jahren werden die Topographischen Karten in neuer automationsgestützter Technologie und neuer Optik produziert. Dabei ist das Kartenzeichen für ehemalige militärische Sperrgebiete entfallen, ein anderer Hinweis auf das Gefahrenpotenzial gibt es nicht. Da Verlage (Landkarten, Reiseführer etc.) auf amtliche Topographische Karten zurückgreifen, sind solche Gefahrenherde in der öffentlichen Wahrnehmung zumindest überregional nicht mehr präsent.

Die Landesregierung antwortet auf die Frage 7 der kleinen Anfrage Nr. 320 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Landtagedrucksache 5/818: “Der Datenbestand der touristischen Karten wird ebenfalls aus dem Basis-DML abgeleitet, welches diese Daten nicht enthält.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum werden in den vom Landesbetrieb/LGB herausgegebenen touristischen Karten Gefährdungsgebiete nicht gekennzeichnet, wenn über das digitale Landschaftsmodell des Basis-DML hinaus in touristischen Karten immer weitere Elemente dargestellt werden, die nicht im Basis-DML verzeichnet sind, wie z.B. Gaststätten, Wander- und Reitwege, Hotels, Sehenswürdigkeiten?
2. Woraus erklärt sich die Diskrepanz, dass touristische Elemente dargestellt werden, Gefährdungsgebiete jedoch nicht?