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Darstellung von Gefahrengebieten in amtlichen Karten (1)

Kleine Anfrage „Darstellung von Gefahrengebieten in amtlichen Karten (1)“ herunterladen (PDF, 53 KB)

(Nr. 320 – Ursula Nonnemacher) In den Topographischen Karten des Landes Brandenburg waren bislang neben aktuell vom Militär genutzten Gebieten auch ehemalige militärische Sperrgebiete der NVA und der GUS-Truppen dargestellt. Dies geschah nicht nur, um diese Gebiete als öffentlich noch nicht zugänglich darzustellen, sondern auch, um auf mögliche Gefahren durch militärische Altlasten hinzuweisen. Seit einigen Jahren werden die Topographischen Karten in neuer automationsgestützter Technologie und neuer Optik produziert. Dabei ist das Kartenzeichen für ehemalige militärische Sperrgebiete entfallen, einen anderen Hinweis auf das Gefahrenpotenzial gibt es nicht. Da Verlage (Landkarten, Reiseführer etc.) auf amtliche Topographische Karten zurückgreifen, sind solche Gefahrenherde in der öffentlichen Wahrnehmung zumindest überregional nicht mehr präsent.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit gehen von den Hinterlassenschaften des Militärs auf ehemaligen Truppenübungsplätzen (TÜP) bei Betreten oder Befahren noch Gefahren für die Bevölkerung aus?
2. Sind die Bereiche mit Gefahrenpotential abgrenzbar kartiert?
3. Inwieweit sind die gefährlichen Gebiete in der Örtlichkeit öffentlich gekennzeichnet bzw. zugänglich?
4. Gibt es trotz der Richtlinien zur Herstellung Topographischer Karten durch die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen (AdV) der Länder Gestaltungsspielräume für eine landesspezifische zusätzliche Kartensignatur der gefährlichen Gebiete?
5. Warum wurde die Kennzeichnung als „ehemaliges militärisches Sperrgebiet NVA/GUS“ von der AdV aus dem Objektartenkatalog entfernt?
6. In welchem Zeitraum wäre die Einarbeitung einer Veränderung in der Kennzeichnung in die digitalen und gedruckten Topographischen Karten des Landes möglich?
7. Werden in den vom Landesbetrieb/LGB herausgegebenen touristischen Karten diese Gefährdungsgebiete gekennzeichnet?