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BSV Baustoffverwertung am Standort Fürstenberg (Eisenhüttenstadt)

Kleine Anfrage „BSV Baustoffverwertung am Standort Fürstenberg (Eisenhüttenstadt)“ herunterladen (PDF, 191 KB)

Im Ortsteil Fürstenberg der Stadt Eisenhüttenstadt befindet sich eine Anlage der BSV Baustoffverwertung Jens Schulze e.K. (Berliner Straße 24). Sie liegt 50 Meter von der nächsten Wohnbebauung und 200 Meter von einem Wohnheim für schwerbehinderte Menschen entfernt. In den letzten Jahren hat es zahlreiche Anlagenänderungen gegeben. Neben der Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen wie Beton, Gleisschotter und unbehandeltem Holz soll an diesem Standort mittlerweile auch die Annahme von Abfällen wie Kesselstäuben sowie Rost- und Kesselaschen aus der Müllverbrennung erlaubt sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und in welchen Schritten sowie welche Mengen an Rost- und Kesselaschen aus der Müllverbrennung sind zur Lagerung und Behandlung zugelassen worden? (Bitte einzelne Schritte benennen.)

2. Unter welche Schadstoffklasse nach LAGA fallen Rost- und Kesselaschen aus der Müllverbrennung?

3. Ist die Annahme, Bearbeitung und Lagerung von Windsichterabfällen, die häufig behandeltes Holz beinhalten können, mit der BImSchG-Genehmigung abgedeckt?

4. Ist die Erweiterung der Anlagefläche von ca. 20.000 qm um weitere ca. 23.000 qm und die Lagerung der Abfälle bis zur max. Gesamtlagerkapazität (80.060 t) auf dieser Fläche eine wesentliche Änderung im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes?

5. Führt die Annahme, Lagerung und Behandlung von Rost- und Kesselaschen zu einer Veränderung des Charakters bzw. zu einer neuen Qualität der bestehenden Recyclinganlage? Welche Schwellenwerte gelten hier?

6. Entspricht die Genehmigungsfreistellung für das Lagern und Bearbeiten von Abfällen, deren Annahme nach § 15 genehmigungsfrei gestellt wurden und demnach nicht in der Genehmigung aufgeführt sind (Windsichterabfälle, Rost- und Kesselaschen, Kesselstäube), im Freien auf der ebenfalls genehmigungsfrei gestellten Erweiterungsfläche den Vorschriften des Bundesimmissions-schutzgesetzes?

7. Entspricht der Einsatz von ausschließlich Schwinghebelregnern dem aktuellen Stand der Technik und sind sie ausreichend, eine Fläche von ca. 20.000 qm - auch während der Bearbeitung der Abfälle - so zu befeuchten, um die mit BImSchG-Genehmigung beauflagte 90-%-ige Staubbindung sicherzustellen?

8. Wie erfolgt die Entsorgung von Oberflächenwasser (Niederschläge, Befeuchtung)?

9. Wann und wie erfolgte und erfolgt durch das Landesamt für Umwelt (LfU) die Information anderer Träger öffentlicher Belange bei Änderungen der Anlage im Zuge von Anzeigen des Anlagenbetreibers nach § 15 BimSchG? (Bitte einzeln benennen.)

10. Wie gestaltet sich die sachliche Zuständigkeit der einzelnen Behörden mit Blick auf die Genehmigungsfreistellungen durch das LfU und der daher fehlenden Konzentrationswirkung außerhalb der durch BImSchG-Genehmigung abgedeckten Fläche? Bitte benennen Sie die Zuständigkeit für das gesamte Gelände (ca. 96.000 qm), Berliner Straße 21 - 24, Eisenhüttenstadt. Bitte genaue Flurstücke mit sachlich zuständiger Behörde benennen.