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Breitbandversorgung im Land Brandenburg

Kleine Anfrage „Breitbandversorgung im Land Brandenburg“ herunterladen (PDF, 155 KB)

(Nr. 3489 – Christoph Schulze) Das Statistische Bundesamt zählt zu den Breitband-Anschlüssen alle fest eingerichteten Anschlüsse, bei denen die Datenübertragungsrate per DSL, Kabelmodem oder einer anderen Hochgeschwindigkeitstechnologie erfolgt. Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) definiert einen Dienst oder System als breitbandig, wenn eine Datenübertragungsrate über 256 kbit/s erreicht wird.

Eine flächendeckende Breitbandversorgung wird zu Recht als wesentlicher struktureller Faktor angesehen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Was versteht die Landesregierung unter Breitbandversorgung?
  2. Welche Bedingungen müssen aus Sicht der Landesregierung erfüllt sein, damit für einen Ort beziehungsweise eine Gemeinde eine Breitbandversorgung gegeben ist? Reicht hierzu der Anschluss des Ortes, oder müssen innerhalb des Ortes beziehungsweise der Gemeinde eine bestimmte Anzahl Bürger an das Breitbandnetz angeschlossen sein? Was bedeutet „Anschluss des Ortes“?