Zum Inhalt springen

Brandenburger Herrenhäuser unter Denkmalschutz

Kleine Anfrage „Brandenburger Herrenhäuser unter Denkmalschutz“ herunterladen (PDF, 42 KB)

(Nr. 328 – Sabine Niels) Mit der Privatisierung der BBG hat das Ministerium der Finanzen die BBG mit der Verwaltungs-, Entwicklungs- und Verwertungstätigkeit für landeseigene Grundstücke beauftragt. Um den Denkmalschutz brandenburgischer Herrenhäuser gewährleisten zu können, ist wichtig zu wissen, wie die BBG im Falle von denkmalgeschützten Herrenhäusern vorgeht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche denkmalgeschützten Herrensitze wurden von der BBG seit ihrer Gründung verkauft (nach Jahresangaben)?
2. Welche von diesen Herrensitzen stehen noch immer unter Kontrolle der BBG?
3. Welche - in der Verwaltung des Landes - denkmalgeschützten Schlösser/Herrensitze befinden sich im gegenwärtigen Zeitpunkt im Verkaufsprozess?
4. Welche Handlungsmöglichkeiten hat die BBG bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Auflagen? Welche Konsequenzen sind möglich? Hat es derartige Fälle bereits gegeben?
5. Welche unter Denkmalschutz stehenden Gebäude (alten Herrensitze, Schlösser, Gutshäuser) wurden auf der Grundlage des § 23 BbgDSchG zwischen 1990 und 2004 und nach 2004 (Inkrafttreten des novellierten Gesetzes) enteignet?
6. An welchen denkmalgeschützten Herrensitzen (Gutshäusern, Verwaltungsgebäuden, Schlössern) wurde von der oberen Denkmalschutzbehörde nach 1990 bis jetzt eine Ersatzvornahme im Sinne der §§ 8 und 16 des BbgDSchG vorgenommen?
7. Inwiefern wurden Maßnahmen zur Sicherung des Denkmals Schloss Wulkow (Landkreis Märkisch Oderland) getroffen? Wenn nicht, aus welchen Gründen? Wenn ja, welche und von welcher Behörde?