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Biotopverbund und Wildtierkorridore in Brandenburg

Kleine Anfrage „Biotopverbund und Wildtierkorridore in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 35 KB)

(Nr. 1244 – Michael Jungclaus) Die Einrichtung von Biotopverbundsystemen dienen der Sicherung heimischer Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume sowie der Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger, ökologischer Wechselbeziehungen in der Landschaft. Biotopverbundsysteme ermöglichen den genetischen Austausch zwischen Populationen, sowie natürliche Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse, was im Zuge des Klimawandels von noch größerer Bedeutung ist.

Der Bau von Grünbrücken reduziert die Zerschneidungswirkung von durch Verkehrstrassen zerschnittenen Lebensräumen und dient der Verkehrssicherheit.

Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesrepublik Deutschland betont die Bedeutung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Viele Naturschutzziele und -maßnahmen lassen sich erheblich einfacher und kostengünstiger umsetzen, wenn die öffentliche Hand Eigentümerin von in Schutzgebieten liegenden oder anderweitig naturschutzfachlich wertvollen Flächen ist und diese dann unter naturschutzorientierten Kriterien an die Landwirtschaft verpachtet werden. Daher ist es für den Naturschutz wichtig, dass derartige dem Land insbesondere über das Vorkaufsrecht angebotene Flächen auch erworben werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen prozentualen Anteil seiner Fläche hat Brandenburg bislang für den Biotopverbund gemäß § 21 Bundesnaturschutzgesetz zur Verfügung gestellt? Bitte Flächenanteile der Kernflächen, Verbindungskorridore und Verbindungselemente sowie Schutzgebietskategorien bzw. ungeschützten Bereiche darstellen.
2. Nach welchen Kriterien und Prioritäten werden in Brandenburg Verbindungskorridore und Verbindungselemente ausgewählt, die in den Biotopverbund einfließen und wo bestehen noch aus welchen Gründen Lücken und durch welche Maßnahmen sollen diese geschlossen werden?
3. Durch welche Maßnahmen sollen bis wann die Kernflächen und insbesondere die Verbindungskorridore und Verbindungselemente so gesichert und aufgewertet werden, dass sie für den Biotopverbund geeignet sind?
4. Wann werden der Biotopverbund und der Schutz großflächig unzerschnittener Räume in der Landes- und Regionalplanung durch Integration im Landschaftsprogramm, als Ziel-5- Freiräume mit besonderem Schutzanspruch im Landesentwicklungsplan und in Landschaftsrahmenplänen integriert und bei Infrastrukturvorhaben zum abwägungsrelevanten Schutzgut?
5. Welche Ökosysteme und Lebensraumtypen werden bislang unzureichend vom Biotopverbund erfasst und durch welche Maßnahmen sollen diese Defizite bis wann behoben werden?
6. Wie wurden und werden anerkannte Naturschutzorganisationen in die Schaffung des Biotopverbunds eingebunden, insbesondere bei der Auswahl und zur Umsetzung von Aufwertungsmaßnahmen der Kernflächen, Verbindungskorridore und Verbindungselemente?
7. Gibt es angesichts des länderübergreifend abgestimmten Biotopverbundes auch ein gemeinsames, abgestimmtes Monitoring?
8. In welchen Umsetzungsschritten und mit welchen Finanzmitteln sollen die in der Studie Biotopverbund Brandenburg – Teil Wildtierkorridore (pdf-Datei) aufgelisteten 20 vordringlich und 30 weiteren zu beseitigenden Wanderungsbarrieren durch Bandinfrastruktur entschärft werden, welche Finanzmittel sind dafür notwendig und inwiefern kann das Land bei Infrastruktur des Bundes in Vorleistung gehen, um die Umsetzung (auch zur Stärkung der heimischen Bauwirtschaft) zu beschleunigen? Wie ist der Sachstand bezüglich des Mittelabrufs für den Bau der zwei vom Bund im Zuge des Wiedervernetzungsprogramms
in Aussicht gestellten Grünbrücken beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft?
9. An welchen Straßen werden zu Zeiten der Amphibienwanderung in welcher Länge regelmäßig Amphibienschutzzäune aufgestellt und durch wen mit welchem Stundeneinsatz betreut? Welche weiteren Konfliktpunkte gibt es im Straßennetz Brandenburgs im Hinblick auf Amphibien- und Fischotterwanderungen und wie und in welchem Zeitraum sollen diese dauerhaft entschärft werden, auch im Hinblick auf die sinkende Anzahl von ehrenamtlichen Naturschützern?
10. Wie haben sich die Finanzausstattung zum Kauf und der Erwerbsumfang (in Hektar) der in Schutzgebieten liegenden oder anderweitig naturschutzfachlich wertvollen Flächen (z.B. Flächen, die Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund als Kernraum, Trittsteinbiotop bzw. Ausbreitungskorridor haben, gesetzlich geschützte Biotope, (Acker-) Flächen in Überschwemmungsbereichen) direkt oder indirekt durch Wahrnehmung des Vorkaufsrecht für Dritte durch das Land seit 1990 jährlich entwickelt und in welcher absoluten und relativen Höhe sind die Mittel abgeflossen?
11. Welche in Schutzgebieten liegenden oder anderweitig naturschutzfachlich wertvollen Flächen wurden dem Land über das Vorkaufsrecht in den vergangenen zehn Jahren angeboten und inwieweit wurden diese Flächen direkt oder indirekt über das Vorkaufsrecht durch den Naturschutzfond Brandenburg, Landesbetrieb Forst Brandenburg
oder Naturschutzstiftungen bzw. -verbände erworben, wenn nicht, warum?
12. Gibt es einen Kriterienkatalog nach dem Kaufangebote an das Land, dem Naturschutzfond Brandenburg und dem Landesbetrieb Forst Brandenburg geprüft werden und wenn ja, von wem werden welche Kriterien zugrunde gelegt? Wie groß wäre der geschätzte Finanzbedarf gewesen, wenn die in Schutzgebieten liegenden oder anderweitig naturschutzfachlich wertvollen angebotenen Flächen vollständig gekauft worden wären?
13. Welche Art von Flächen wurden bisher in welchem Umfang gekauft, wer verwaltet und pflegt sie ggf. und wie sind sie im Grundbuch gesichert worden? (Bitte um Auflistung der Flächen je nach Landkreis und dem jeweiligen Kaufgrund)
14. Welche Bedeutung misst die Landesregierung derzeit und zukünftig dem Kauf von in Schutzgebieten liegenden oder anderweitig naturschutzfachlich wertvollen Flächen bei und welche Kriterien bzw. Ziele sollen der Kaufentscheidung zugrunde liegen?
15. Welche Naturschutzgroßprojekte als Projekte des Bundes und EU-Life-Projekte sind in den nächsten Jahren in Brandenburg mit welcher Zielrichtung angedacht?