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Biogasanlagen der Steinhoff-Gruppe in Gerswalde

Kleine Anfrage „Biogasanlagen der Steinhoff-Gruppe in Gerswalde“ herunterladen (PDF, 20 KB)

(Nr. 872 – Axel Vogel) Die Steinhoff-Gruppe (Steinhoff-Holding) ist Eigentümerin zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe in Brandenburg. Die Betriebe dieser Gruppe haben im Jahre 2009 im Land Brandenburg in erheblichem Umfang Fördermittel erhalten. In Gerswalde plant die Steinhoff-Gruppe namentlich die erste bis achte Biogas Gerswalde Steinhoff Betriebs GmbH & Co. KG, 17268 Gerswalde in Verbindung mit der Agrargesellschaft Uckerland mbH ebenfalls einem Unternehmen der Steinhoff-Gruppe die Errichtung mehrerer Biogasanlagen. Gegen die planungsrechtliche Grundlage dieser geplanten Anlagen nämlich den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 2 der Gemeinde Gerswalde, sind zwei Klagen vor dem OVG Berlin-Brandenburg anhängig. Hintergrund der Klagen ist zum einen die Lage direkt angrenzend an das Naturschutzgebiet Eulenberge im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin sowie das FFH Gebiet „Schwemmpfuhl" bei Gerswalde. Zum anderen ist der Bebauungsplan für die Biogasanlagen offensichtlich rechtswidrig, weil er trotz erforderlicher aber fehlender Zustimmung der Gemeinde Temmen-Ringenwalde zur Änderung des Flächennutzungsplans veröffentlicht wurde. Das Land Brandenburg fördert derzeit gemeinsam mit der EU die Errichtung von Biogasanlagen aus EU Mitteln. Derzeit stehen laut Bericht derTempliner Zeitung 9 Millionen Euro an Fördermitteln zur Förderung von Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen mit einer 25% Kofinanzierung durch das Land Brandenburg zur Verfügung. Nach dieser Förderrichtlinie können auch Biogas-Großanlagen mit bis zu 1 Million Euro gefördert werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurden von den Unternehmen der Steinhoff-Gruppe Fördermittel für die vermutlich planungsrechtlich rechtswidrigen Anlagen in Gerswalde beantragt und/oder bereits bewilligt, wenn ja in welcher Höhe?
2. Sind bei beim Land Brandenburg die genannten Probleme der Planung für diese Vorhaben bekannt?
3. Würde die Landesregierung ein Projekt kofinanzieren, gegen das eine Klage anhängig ist?
4. Ist eine Förderung eines Vorhabens mit EU Mittel zulässig, das im Zielkonflikt mit dem Natura 2000 Schutzgebietskonzept stehen?
5. Wie beurteilt die Landesregierung, dass das Landesumweltamt, das derzeit ein immissionschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchführt, eine erhöhte Störfallanfälligkeit dieser geplanten Anlagen festgestellt hat, weshalb das erforderliche Störfallgutachten wiederholt überarbeitet werden musste?
6. Welchen Mindestabstand zu Wohnbebauung hält die Landesregierung angesichts der technischen Sicherheitsrisiken für vertretbar?
7. Wie viele Unfälle In Biogasanlagen hat es in Brandenburg in den vergangenen fünf Jahren gegeben und gab es dabei Tote und Verletzte?
8. a) Gibt es aktuelle Verordnungen, Richtlinien oder Handbücher des Landes Brandenburg mit konkreten Vorgaben für die Errichtung auch von Groß- oder Multi-Biogasanlagen? Wenn Ja, Welche?
b) Wie beurteilt die Landesregierung das Handbuch für die Planung, die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen in der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz?
c) Wie beurteilt die Landesregierung in dem Zusammenhang die österreichischen Sicherheitsrichtlinien zur Errichtung von Biogasanlagen (Technische Grundlage für die Beurteilung von Biogasanlagen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Republik Österreich von 2007).
9. Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass auch in Deutschland und im Land Brandenburg die österreichischen Sicherheitsstandards bei der Errichtung von Biogasanlagen eingeführt und umgesetzt werden?