Zum Inhalt springen

Beteiligung an der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des geplanten polnischen Tagebauvorhabens Gubin/Brody

Kleine Anfrage „Beteiligung an der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des geplanten polnischen Tagebauvorhabens Gubin/Brody“ herunterladen (PDF, 4 MB)

(Nr. 1346 – Heide Schinowsky und Benjamin Raschke) In der mündlichen Anfrage Nr. 397 in der 21. Sitzung des Landtages Brandenburg am 17.12.2015 wurde erklärt, dass in Brandenburg das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie der Landkreis Spree-Neiße in das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des geplanten polnischen Tagebauvorhabens Gubin/Brody einbezogen sind. Die bisherige Prüfung der übergebenen Unterlagen habe demnach ergeben, dass diese nicht ausreichend seien, um mögliche Umweltauswirkungen auf das Land Brandenburg hinreichend beurteilen zu können. Gemeinsam mit den Fachbehörden beabsichtige das LBGR deshalb, mit einer Stellungnahme, die polnische Seite um Bereitstellung weiterer, dem Umweltbericht zugrunde liegender Fachgutachten, zu ersuchen.

Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Brandenburger Landesbehörden haben sich mit der UVP zum geplanten Tagebauvorhaben Gubin/ Brody auseinandergesetzt und werden Stellungnahmen abgegeben? (Bitte aufschlüsseln)
2. Welche Mängel weisen die polnischen Unterlagen aus Sicht der Landesregierung und der Landesbehörden auf bzw. müssen behoben werden, um mögliche Umweltauswirkungen auf das Land Brandenburg hinreichend beurteilen zu können? (Bitte konkret auflisten)
3. Um die Bereitstellung welcher Fachgutachten will das LBGR die polnische Seite ersuchen? (Bitte konkret angeben)
4. Werden die Landesregierung bzw. die Landesbehörden Gutachten zu folgenden Punkten einfordern? (Falls nicht, bitte begründen warum)
- Tatsächliche Grundwasserabsenkung (mit und ohne Jänschwalde-Nord)
- Lärm- und Staubbelastung
- FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet Oder-Neiße-Ergänzung
- Landschaftsbildbeeinträchtigung
5. Werden die Landesregierung bzw. die Landesbörden die polnische Seite ersuchen, Varianten ohne den geplanten neuen Tagebau Jänschwalde Nord zu untersuchen?
6. Wird die Landesregierung, nach Übersendung weiterer Gutachten, eine Neuauslage der Unterlagen erbeten und eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden durchführen?
7. Wie bewertet die Landesregierung die in den Beteiligungsunterlagen dargestellten Beeinflussungen der Grundwasserkörper auf polnischem Staatsgebiet durch den aktiven Tagebau Jänschwalde.