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Besuchskommission nach dem Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG)

Kleine Anfrage „Besuchskommission nach dem Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG)“ herunterladen (PDF, 126 KB)

(Nr. 3020 – Marie Luise von Halem) Seit der Novellierung des BbgPsychKG im Jahr 2009 unterliegen auch Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche nach § 1631b BGB und § 1906 BGB untergebracht sind, der Prüfung durch die Besuchskommission.

Ich frage die Landesregierung:

1) Wer sind die Mitglieder der Besuchskommission, die Einrichtungen in denen Kinder und Jugendliche nach § 1631b und § 1906 BGB untergebracht sind, prüft? (Bitte alle Mitglieder seit 2009 auflisten, das Erstberufungsdatum und die Funktion innerhalb der Kommission (Vorsitz, etc.) nennen)

2) Gibt es unterschiedliche Besuchskommissionen oder Arbeitsgruppen der Besuchskommission für die Prüfung der verschiedenen Arten von Unterbringungen? Wenn ja, welche sind dies und welche Personen gehören diesen an?

3) Welche Rechte hat die Besuchskommission, die Einrichtungen prüft, in denen Kinder und Jugendliche nach § 1631b und § 1906 BGB untergebracht sind? Werden diese Einrichtungen in der Gesamtheit bewertet oder nur die Bedingungen für die psychisch kranken Kinder und Jugendlichen? (siehe 3. Bericht der Besuchskommission vom 01.10.2012, Seite 14)