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Berücksichtigung von sozialen Härtefällen bei der Umsetzung der Forstreform

Kleine Anfrage „Berücksichtigung von sozialen Härtefällen bei der Umsetzung der Forstreform“ herunterladen (PDF, 42 KB)

(Nr. 1267 – Axel Vogel) In Brandenburg laufen gerade die Vorbereitungen zur Umsetzung der Forstreform. Im Zuge dessen wurde mit den Angestellten der Landesforst eine erste Gesprächsreihe geführt, in welcher diese über ihre neuen Aufgaben informiert wurden. Dabei wurde deutlich, dass einzelne MitarbeiterInnen die seit über 30 Jahren mit einer konkreten Aufgabe betreut sind und kurz vor dem Erreichen des Rentenalters stehen, nun mit grundlegend anderen Tätigkeiten betraut werden sollen, für die sie nicht hinreichend qualifiziert sind. Teilweise kommt es dabei zu erheblichen sozialen Belastungen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie werden soziale Kriterien allgemein bei den Umstrukturierungen zur Forstreform berücksichtigt?
2. In welcher Form wird die Lebensleistung von Angestellten, die eine Tätigkeit im Bereich der Landesforst über einen sehr langen Zeitraum ausgeübt haben, berücksichtigt?
3. Wie wird das Alter und diesbezüglich die noch verbleibende Arbeitszeit bis zum Eintritt in das Rentenalter bei der Vergabe von neuen Tätigkeiten berücksichtigt?
4. Inwiefern wird geprüft ob die Angestellten die mit einer neuen Tätigkeit betraut werden sollen dafür aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit überhaupt qualifiziert sind?
5. Inwiefern werden die persönlichen Lebensumstände der Angestellten bei den Entscheidungen berücksichtigt, damit vermieden werden kann, dass Menschen die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden durch die Umsetzung der Forstreform über Gebühr zusätzlich belastet werden?