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Belastungen des Grundwassers durch Güllebehälter, Mistplatten, Silageplätze und Kompostieranlagen aus Anlagen, die vor 1990 errichtet wurden

Kleine Anfrage „Belastungen des Grundwassers durch Güllebehälter, Mistplatten, Silageplätze und Kompostieranlagen aus Anlagen, die vor 1990 errichtet wurden“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 179 KB)

(Nr. 589 - Benjamin Raschke) Im Jahr 2018 wurde nach längerer Diskussion durch das MLUL eingeräumt, dass es eine Nitratverseuchung des Grundwassers unterhalb der Güllebehälter der BOLART Schweineproduktionsanlagen GmbH in Tornitz gibt. Es folgten in mehreren Ausschusssitzungen Diskussionen und Erklärungen mit der Erkenntnis, dass es nicht möglich war, den konkreten Zeitraum und Verursacher der Kontamination festzustellen.

Auch an anderen Standorten im Land Brandenburg können Grundwasserbelastungen nicht ausgeschlossen werden. In über 30 Jahre alten baulichen Anlagen in Form von Güllebehältern, Mistplatten, Silageplätzen und Kompostieranlagen besteht potenziell die Möglichkeit, dass mit Schadstoffen belastete Wässer in den Untergrund gelangen und so zu einer Belastung des Grundwassers führen. Als ein Beispiel sei hier die Schweinehaltungsanlage in Tornitz aufgeführt, wo die Landesregierung festgestellt hat, dass Nitrate aus den Güllebecken nachweislich in den Untergrund gelangten.1 Diese Anlagen unterliegen ab einer bestimmten Größe der Überwachungspflicht, welche durch die zuständigen Behörden wahrzunehmen ist. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Havarien und Einträgen von Stoffen in das darunterliegende Erdreich mit einer auffälligen Nitratbelastung des Grundwassers.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele meldepflichtige Anlagen in Brandenburg der in der Überschrift genannten Kategorien werden aktuell betrieben und überwacht? Bitte nach Landkreisen auflisten. Welche Landkreise sind der Meldepflicht nicht nachgekommen?

2. Welche rechtlichen Grundlagen regeln die Überwachung dieser Altanlagen?

3. Wie oft und anhand welcher Kriterien werden die Anlagen überwacht? Hält die Landesregierung bspw. Dichtheitsprüfungen im Fall von Güllebehältern für ausreichend, um eine Gefährdung der Umwelt mit hoher Sicherheit ausschließen zu können?

4. Bei welchem Anteil der Altanlagen existieren Grundwassermessstellen in der Umgebung, die Rückschlüsse auf eine Grundwasserbelastung geben können?

5. Gibt es Bestrebungen, dass Messstellennetz auszuweiten, um Probleme mit Altanlagen der oben genannten Kategorien aufdecken zu können?

6. Ergibt sich aus den regelmäßigen Überwachungen der zuständigen Behörden ein Lagebild, welches auf Probleme mit den teilweise 40 Jahre oder älteren Anlagen insbesondere in Tierhaltungsbetrieben hinweist?

7. Besteht ein Zusammenhang zwischen den Altanlagen und der Ausweisung der „roten Gebiete“, die im Rahmen der Düngeverordnung ausgewiesen worden sind? Wenn ja, welche Altanlagen können / müssen als Verursacher der Nitratprobleme in „roten Gebieten“ angesehen werden?

8. Sieht die Landesregierung einen besonderen Handlungsbedarf, der sich aus dem vorliegendem Lagebild ergibt? Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus?

9. Gibt es Bestrebungen seitens der Landesregierung, diese Anlagen durch Sanierung und Neubauten ersetzen zu lassen? Wenn ja, durch welche Maßnahmen soll dieses Ziel erreicht werden?


https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_11400/11450.pdf

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/apr/ALUL/43-008.pdf

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/apr/ALUL/46-004.pdf

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/apr/ALUL/47-011.pdf

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/apr/ALUL/49-003.pdf

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/apr/ALUL/50-006.pdf