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Beiräte an Justizvollzugsanstalten

Kleine Anfrage „Beiräte an Justizvollzugsanstalten“ herunterladen (PDF, 6 KB)

(Nr. 1129 – Sabine Niels) Bei den Justizvollzugsanstalten sind Beiräte zu bilden (§ 162 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz). Die Mitglieder des Beirats wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung. Näheres für Brandenburg ist in der Allgemeinen Verfügungder Ministerin der Justiz vom 5. November 2005 geändert durch Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 19. Oktober 2009 geregelt.

Auch in Jugendstrafvollzugsanstalten sind Beiräte zu bilden (§ 111 Abs. 1 S. 1 Brandenburgisches Jugendstrafvollzugsgesetz). Nach Aussage des Ministeriums der Justiz werden jährliche Treffen aller Anstaltsbeiräte angestrebt. Im Jahr 2010 fand kein Treffen statt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum fand im Jahr 2010 kein Treffen aller Anstaltsbeiräte statt?
2. Wird ein Treffen aller Anstaltsbeiräte für das Jahr 2011 geplant? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann wird es stattfinden?
3. Warum wurde bei der Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen bisher kein Beirat gebildet? Wann wird dort ein Beirat gebildet?