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Begabungsförderung durch Leistungs- und Begabungsklassen

Kleine Anfrage „Begabungsförderung durch Leistungs- und Begabungsklassen“ herunterladen (PDF, 89 KB)

(Nr. 742 – Marie Luise von Halem) Seit dem Schuljahr 2007/08 können zur Förderung besonderer Leistungen und Begabungen Schülerinnen und Schülern bereits nach vier Jahren Grundschulzeit an ausgewählten Gymnasien der Gesamtschulen aufgenommen werden. Das Brandenburgische Schulgesetz sieht vor, dass die Einrichtung von Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) ab Jahrgangsstufe 5 an bis zu 35 Schulstandorten in öffentlicher und anteilig in freier Trägerschaft möglich ist. Angestrebt wird, dass sich Gymnasien und Gesamtschulen mit LuBK der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit hohen allgemeinen kognitiven Fähigkeiten durch entsprechende eigene Profilbildung widmen. Sie können auf der Grundlage ihrer spezifischen Möglichkeiten und Voraussetzungen Leistungs- und Begabungsklassen ab Jahrgangsstufe 5 mit sprachlichem, musisch-künstlerischem, gesellschaftswissenschaftlichem oder mathematisch-naturwissenschaftlich-technischem Profil einrichten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele geeignete Schülerinnen und Schüler haben sich im Schuljahr 2008/09 und 2009/10 für die Aufnahme in eine LuBK an den 31 öffentlichen Gymnasien beworben? Wie viele wurden jeweils tatsächlich aufgenommen?
2. Welche prognostischen Tests sind durch das MBJS für die Eignungsfeststellungen zugelassen worden? Ist dem MBJS bekannt, wie stark sich die Auswahlentscheidungen der SchulleiterInnen auf die Ergebnisse dieser Tests stützen?
3. Wie hoch ist der Jahrgangsanteil der Schülerinnen und Schülern, die in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in Brandenburg eine LuBK besuchen? Wie stark schwankt dieser Anteil im Land, wenn man ihn auf den SchülerInnenanteil je Landkreis/kreisfreie Stadt bezieht?
4. In wie vielen Fällen mussten im Schuljahr 2009/10 in Grundschulen Klassen zusammen gelegt werden, weil durch den Weggang in eine LuBK die Klassenfrequenzen zu niedrig wurden?
5. Welche Ziele werden mit der Bildung von LuB-Klassen verfolgt, die nicht auch durch einen guten, individualisierenden Unterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6 der öffentlichen Grundschulen erreicht werden könnten?
6. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Bildung gesonderter Klassen an Gymnasien ab Jahrgangsstufe 5 unnötig ist, wenn es den Grundschulen gelingt, den gelegentlich erhobenen Vorwurf einer Unterforderung besonders leistungsstarker Kinder im Unterricht durch eine differenzierende Lernkultur zu entkräften?
7. Wie viele Vollzeitäquivalente werden im Schuljahr 2009/10 bzw. im Schuljahr 2010/11 für den Unterricht der LuBK in den Jahrgangsstufen 5 und 6 eingesetzt?
8. Für die Genehmigung einer LuBK ist eine geeignete pädagogische Konzeption einzureichen, die vom MBJS genehmigt werden muss. Wie viele der 31 Klassen an öffentlichen Schulen verfolgten 2009/10 ein
a) sprachliches
b) musisch-künstlerisches
c) gesellschaftswissenschaftliches
d) mathematisch-naturwissenschaftliches Profil?
9. Wie viele der 31 Klassen an öffentlichen Schulen arbeiten auf der Basis eines Konzepts mit einer Kombination von Profilen oder bieten eine schwerpunktunabhängige Förderung an?
10. Gab es Anträge von Schulen, in denen diese weitere Kriterien zur Bestimmung der Eignung und
des Vorranges der Eignung beantragt haben? Wurden solche Anträge positiv bewilligt? In welchen Fällen mit welchen Kriterien?
11. Welche Informationen liegen dem MBJS darüber vor, ob die bei der Genehmigung eingereichten und bewilligten päd. Konzeptionen auch tatsächlich von den Schulen umgesetzt werden?
12. Gibt es Verfahren zur Überprüfung der Qualität der realisierten Konzeptionen durch interne oder externe
Evaluationen? Welche Kenntnisse hat das MBJS zur realisierten Qualität der Arbeit der LuBs?
13. Warum müssen Schülerinnen und Schüler in LuBK’s nicht verbindlich an der Zentralen Vergleichsarbeit
Jahrgang 6 teilnehmen?
14. Welche Fortbildungsangebote bestanden im Schuljahr 2009/10 durch das Land für Lehrkräfte in LuB-Klassen, wie wurden diese Angebote wahrgenommen?