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Baurecht für den Flughafen BER

Kleine Anfrage „Baurecht für den Flughafen BER“ herunterladen (PDF, 91 KB)

(Nr. 3137 – Christoph Schulze) Der Bau des Flughafens BER verlief bisher mit diversen Verzögerungen. Nach dem Planfeststellungsantrag im Jahr 2002 und dem Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2004 folgte eine rechtliche Auseinandersetzung über diese Rechtsgrundlagen, die 2006 vom Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde. Die Eröffnung des Flughafens wurde bisher vier Mal verschoben. Es ist daher von Interesse, welcher baurechtliche Status und welche Fristen bestehen.

Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung:

  1. Wann wurde die Baugenehmigung für den Flughafen von der Kreisverwaltung Dahme-Spreewald erteilt?
  2. Unter welchem Aktenzeichen bei der Behörde?
  3. Bis wann ist diese Baugenehmigung gültig?
  4. Wie oft, wann und bis zu jeweils welchem Zeitpunkt wurde sie bisher verlängert?
  5. Ist eine weitere Verlängerung der Baugenehmigung möglich? Wenn ja, bis wann?
  6. Wenn nein, was sind die Konsequenzen, wenn die Frist endgültig abläuft und die Baugenehmigung erlischt?