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Baumaßnahmen an Gerichten

Kleine Anfrage „Baumaßnahmen an Gerichten“ herunterladen (PDF, 16 KB)

(Nr. 1469 – Sabine Niels) In der Presseberichterstattung zu Polizeistruktur- und Justizreform (MOZ vom 22. März 2011) wurde mitgeteilt, dass ab 2012 65 Millionen Euro in Gerichte investiert würden, vor allem in große Einrichtungen in Königs Wusterhausen oder Eberswalde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Baumaßnahmen an Gerichten sind ab 2012 in welchem Umfang geplant? (Bitte nach Gerichten aufschlüsseln.)
2. Warum sind diese Baumaßnahmen erforderlich (Bitte detailliert begründen)?
3. Warum sind die Baumaßnahmen in der Anlage zum Einzelplan 12 als bilanziert bzw. nicht bilanziert aufgeführt?