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Barrierefreiheit und Qualitätskriterien in der Tourimusförderung im Land Brandenburg

Kleine Anfrage „Barrierefreiheit und Qualitätskriterien in der Tourimusförderung im Land Brandenburg“ herunterladen (PDF, 71 KB)

(Nr. 634 – Sabine Niels) Zur Verbesserung der Qualität des Tourismusangebots in Brandenburg hat Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) am 4.3.2010 in Potsdam angekündigt, die Förderrichtlinien zu ändern: Finanzielle Unterstützung mit Landesmitteln soll stärker als bisher an die Einhaltung von Qualitätskriterien gebunden werden. Die neue Richtlinie soll von diesem Frühjahr an gelten. Neben den bundesweit etablierten Klassifizierungen und Siegeln spiele auch das Thema Barrierefreiheit für Gäste mit Behinderungen künftig eine große Rolle. Dies begrüße ich sehr. Allerdings wird das Prinzip der Barrierefreiheit immer noch zu häufig lediglich auf die Zielgruppe der (geh-/ körperlich) behinderten Menschen bezogen. Das ist unverständlich, zumal deutschland- und europaweit Berichte und Gutachten immer wieder herausstellen, dass die Herstellung von Barrierefreiheit im Interesse aller Menschen und nicht einer bestimmten Personengruppe mit besonderen Anforderungen erfolgt. So ist bekannt, dass eine barrierefrei zugängliche Umwelt für etwa 10 % der Bevölkerung zwingend erforderlich, für etwa 30 bis 40 % notwendig und für 100 % komfortabel ist. Zu den Personen, für die Barrierefreiheit eine zwingende Grundvoraussetzung zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bedeutet, gehören beispielweise Menschen mit körperlichen Einschränkungen (wie geh- oder greifbehinderte Personen oder Rollstuhlfahrer), sensorisch oder sinnesbehinderte (z.B. Blinde/ sehbehinderte oder hörbehinderte/ ertaubte Personen) sowie geistig und lernbehinderte Personen und Menschen mit chronischen Erkrankungen. Zu der Personengruppe, für die eine barrierefreie Umwelt notwendig ist, gehören vor allem Menschen mit Mobilitäts- oder Aktivitätseinschränkungen, also Personen, die sowohl im Alltag als auch in reisespezifischen Situationen Einschränkungen bei ihrer Mobilität oder bei ihren Aktivitäten erfahren (können). Das sind z. B. Personen mit vorübergehenden Unfallfolgen, Eltern mit Kinderwagen, Reisende mit schwerem Gepäck sowie Familien mit kleinen Kindern oder auch ältere Menschen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Qualitätskriterien sind im einzelnen vorgesehen?
2. Durch welche Förderkriterien soll die barrierefreie Gestaltung touristischer Angebote gefördert werden?
3. Wie wird Barrierefreiheit in diesen Qualitätskriterien verstanden?
4. Welche Maßnahmen sind insbesondere bei der (landeseigenen) touristischen Infrastruktur der Brandenburger Großschutzgebiete geplant (bitte aufschlüsseln nach Gebiet, Maßnahmenart und Umsetzungszeitpunkt)?
5. Durch welche Maßnahmen soll das Angebot der GastgeberInnen insbesondere in diesen Großschutzgebieten barrierefreier werden? Der Natur- und Nationalpark Eifel profilieren sich beispielsweise mit diesem Thema und konnte damit weitere Zielgruppen ansprechen und auch dadurch die Anzahl der BesucherInnen erhöhen, was auch entsprechende positive ökonomische Auswirkungen hat.
6. Welche zusätzlichen wirtschaftlichen Potentiale sieht das Land bei einem konsequenten barrierefreien bzw. -armen Umbau der touristischen Infrastruktur?
7. Wie kann das Land die Tourismusunternehmen unterstützen, damit mehr als fünf Unternehmen Mitglied im Viabono-Netzwerk für nachhaltigen Tourismus werden?
8. Welche Rolle spielt Barrierefreiheit derzeit und zukünftig bei der Fahrzeug-Förderung des schienen- und nicht schienengebundenen öffentlichen Verkehrs bzw. bei der Ausschreibung von Verkehrsleistungen im öffentlichen
Personennahverkehr?
9. Welches sind die Bahnhöfe und Haltepunkte die noch nicht barrierefrei sind und in welchem Zeitraum soll dies durch Umbaumaßnahmen geändert werden?
10.Welche Defizite bestehen noch in Landesbehörden, Institutionen und -kulturellen Einrichtungen wie Museen im Hinblick auf eine breit verstandene Barrierefreiheit (s. o.).
11.Welche (baulichen) Maßnahmen sind im Hinblick auf Barrierefreiheit noch erforderlich, damit flächendeckend, wohnortnah integrierte Schulen entwickelt werden können?
12.Wie schätzt die Landesregierung die Wirkung eines Wettbewerbs zum barrierefreien Bauen und Service ein, der vorbildliche Projekte prämiert und mittels Öffentlichkeitsarbeit bekannt macht und damit diese Thematik in Politik,
Verwaltung und Bevölkerung stärker verankert.
13.Wie schätzt das Land die Potentiale für den Tourismus ein, wenn die Fahrradmitnahme in den Zügen des Regionalverkehrs wie auch in Sachsen-Anhalt und Thüringen kostenlos ist?
14.Welche Kosten würden dem Land absolut und relativ anfallen, wenn die Radmitnahme täglich, täglich außerhalb der morgendlichen Berufszeit (z.B. zwischen 6 und 9 Uhr) bzw. nur am Wochenende kostenlos wäre.