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Barrierefreie Bahnzugänge und Fußgängerunterführungen in Eichwalde und Zeuthen

Kleine Anfrage „Barrierefreie Bahnzugänge und Fußgängerunterführungen in Eichwalde und Zeuthen“ herunterladen (PDF, 262 KB)

(Nr. 200 – Benjamin Raschke und Michael Jungclaus) Die im Landkreis Dahme-Spreewald gelegenen Gemeinden Eichwalde und Zeuthen stehen seit Jahren im Gespräch mit der Deutschen Bahn AG, um die Zugänglichkeit ihrer S-Bahnhöfe zu verbessern. Der Bahnhof in Eichwalde ist ausschließlich über eine lediglich mit steilen Treppen ausgestattete Fußgängerunterführung zu erreichen. Rollstuhlfahrer und anderweitig in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen ist der Zugang zum Bahnsteig somit verwehrt, für junge Familien mit Kinderwagen und für Fahrradfahrer ist er stark erschwert.

In Zeuthen ist der Zugang zum Bahnhof von der Südseite barrierefrei möglich, aller-dings nur wenn die Schranken des hier gelegenen Bahnübergangs geöffnet sind. Am nördlichen Ende des Bahnsteigs entspricht die Situation derjenigen in Eichwalde.

Die genannten S-Bahnhöfe werden von den Einwohnern Zeuthens, Eichwaldes und Schulzendorfs (zusammen über 25.000) sowie von Einwohnern der umliegenden Orte genutzt.

Eichwalde und Zeuthen teilen ein weiteres mit den S-Bahnzugängen einhergehendes Problem, das von zentraler Bedeutung für beide Orte ist. Die Fußgängerunterführun-gen stellen jeweils die einzige Verbindung beider Teile der durch den Bahnkörper geteilten Ortszentren dar. Die mangelhafte Passierbarkeit der Unterführungen und ihr wenig einladendes Erscheinungsbild stellt eines der größten Hemmnisse für die Ent-wicklung beider Ortskerne dar.

Die Gesprächspartner der Deutschen Bahn AG ließen jüngst Bereitschaft erkennen, hier tätig zu werden.

Um den bevorstehenden Gesprächen Fakten unterlegen zu können, fragen wir die Landesregierung:

1. Wie viele Fahrgäste nutzen den Bahnhof Eichwalde durchschnittlich am Tag

(ankommende und abfahrende Personen)?

2. Wie viele Fahrgäste nutzen den Bahnhof Zeuthen durchschnittlich am Tag (ankommende und abfahrende Personen)?

3. Sieht die Landesregierung darüber hinaus Möglichkeiten, die Gemeinden Eichwalde und Zeuthen in ihren Bemühungen um eine den Erfordernissen entsprechende Fußgängerunterführung im Ortszentrum zu unterstützen?

4. Wenn ja, welche Formen der Unterstützung kann die Landesregierung anbieten?