Zum Inhalt springen

Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr mit 65 Jahren

Kleine Anfrage „Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr mit 65 Jahren“ herunterladen (PDF, 179 KB)

(Nr. 694 – Benjamin Raschke und Ursula Nonnemacher) In Brandenburg dürfen freiwillige Feuerwehrleute bis zu ihrem 65. Lebensjahr aktiven Dienst in der Feuerwehr leisten. Gemäß § 5 Absatz 1 der Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr – TVFF) werden Angehöri-ge der Freiwilligen Feuerwehr der Einsatzabteilung mit Vollendung des 65. Lebensjahres in die Alters- und Ehrenabteilung übernommen. In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern liegt die Altersobergrenze in der Freiwilligen Feuerwehr bei 67 Jahren.

Von verschiedenen Seiten wird diese höhere Altersgrenze von 67 Jahren auch in Brandenburg befürwortet. Viele ältere Feuerwehrleute fühlen sich noch fit und würden gerne weiter freiwilligen Dienst leisten. Zwar ist bei über 50-jährigen Feuerwehrleuten zu beachten, dass die Atemschutztauglichkeit kontinuierlich zurückgeht, eine Vielzahl anderer Aufgaben ist aber weiterhin möglich. Eine Anhebung der Altersgrenze würde auch der demographischen Entwicklung im dünn besiedelten Flächen-land Brandenburg, zumindest zu einem Teil, Rechnung tragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sieht die Landesregierung Unterschiede zwischen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr in Brandenburg und Schleswig-Holstein bzw. Mecklenburg-Vorpommern, die ein zwangsläufiges Ausscheiden mit 65 statt 67 Jahren begründen?
2. Wenn Feuerwehrleute auch freiwillig vorzeitig aus der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr ausscheiden können – welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung für ein Festhalten an der Altersgrenze von 65 Jahren?
3. Erachtet die Landesregierung eine Heraufsetzung der Altersgrenze auf 67 Jahre für den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr für sinnvoll? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
4. Unter welchen Voraussetzungen könnten aus Sicht der Landesregierung auch ältere Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr aktiv an Einsätzen beteiligt werden?
5. Ist aus Sicht der Landesregierung die Versorgung mit Ärzten für betriebsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen insgesamt ausreichend, falls nicht, in welchen Landkreisen insbesondere nicht?
6. Welche Alternativen sieht die Landesregierung, um die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr langfristig zu sichern?