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„Ausbau des Hafens in Königs Wusterhausen/ Wildau“

Kleine Anfrage „„Ausbau des Hafens in Königs Wusterhausen/ Wildau““ herunterladen (PDF, 51 KB)

(Nr. 305 – Michael Jungclaus) Der Hafen in Königs Wusterhausen/Wildau wurde in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut und ist der größte Hafen in Brandenburg. 65% des Umschlags des Hafens macht die Braunkohle aus. Aufgrund der geplanten Abschaltung des Kraftwerks Klingeberg wird ein erheblicher Teil der Kohle jedoch wegfallen. Nun ist geplant, den Hafen zu einem Zentrum für Biomasse auszubauen. Dafür sollen die Kaianlagen um 800m ausgebaut werden.

Große Teile des Plangebiets sind gesetzlich geschützte Biotope, die zahlreiche gefährdete und besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten beherbergen. Ein Eingriff kann laut Umweltgesetz zugelassen werden, wenn Gründe eines „überwiegenden öffentlichen Interesses“ vorliegen.

Die geplante Hafenerweiterung ist eine Maßnahme im Rahmen der Förderung Regionaler Wachstumskerne, die sich gegenwärtig im Stadium des Prüfungs- und Koordinierungbedarfs befinden. Die Gemeinde Wildau stellte im Mai 2009 einen Antrag zur Förderung aus dem Programm „GRWwirtschaftsnahe Infrastruktur“.

Frage 1: Wie groß sind die vorgesehenen Gesamtinvestitionen der LUTRA GmbH?
Frage 2: Sind die Bebauungspläne der LUTRA GmbH in Kraft getreten?
Frage 3: Wie hoch sind die förderfähigen Kosten für das Gesamtprojekt?
Frage 4: Wer trägt zu welchen Teilen die Kosten der Förderung?
Frage 5: Wofür werden die Landesmittel konkret verwendet? (Ausbau- oder Ausgleichmaßnahmen etc.?)
Frage 6: Welches öffentliche Interesse begründet die erneute Erweiterung des Hafens in gesetzlichen Schutzgebieten?
Frage 7: Aus welchen Gründen fördert die Landesregierung den Bau eines Biomassezentrums?
Frage 8: Woher soll die Biomasse für das geplante Biomassezentrum stammen?
Frage 9: Wie viel der Bebauungsfläche ist durch schriftlich dokumentiertes Ansiedlungsinteresse abgedeckt?
Frage 10: Welche Bereiche der Bebauungsfläche sind auf die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit
Umweltverträglichkeitsprüfung angewiesen?
Frage 11: Welcher Anteil der Bebauungsfläche braucht kein solches Planfeststellungsverfahren?
Frage 12: Wann beginnt das notwendige Planfeststellungsverfahren?
Frage 13: Gibt es einen Baubeginn für die Fläche, die kein Planfeststellungsverfahren benötigt?
Frage 14: Ist für die Fläche, die ein Planfeststellungsverfahren entbehren können, die GRW- Förderung beschlossen worden?
Frage 15: Wenn ja, wie groß ist der Anteil der Investitionen in diesen Flächen an den Gesamtinvestitionen?
Frage 16: Wie hoch sind die förderfähigen Kosten bei diesen Flächen und wie groß ist die tatsächliche Förderung?
Frage 17: Welche „erhebliche regionale- und strukturpolitischen Interessen“ erfordern eine solche Förderung?