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Ausbau der Windkraft in Brandenburg

Kleine Anfrage „Ausbau der Windkraft in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 21 KB)

(Nr. 1212 – Michael Jungclaus) Am 13.12.2010 wurde vom Kreistag des Landkreises Teltow-Fläming ein Eilantrag auf Befugnisübertragung zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes (LSG) für Flächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wünsdorf (TÜP Wünsdorf) beschlossen. Der Antrag auf Befugnisübertragung vom Land auf den Landkreis wird derzeit im Ministerium für Umwelt, Gesundheits- und Verbraucherschutz geprüft. Am 22.2.2011 fand hierzu ein Termin mit dem zuständigen Staatssekretär statt, in dem angekündigt wurde, dass der Befugnisübertragung stattgegeben werden soll.

Ein Teilbereich des geplanten LSG ist ein Suchraum für die Ausweisung eines Eignungsgebietes im Rahmen der Aufstellung des neuen integrierten Regionalplans Havelland-Fläming. Die Ausweisung dieses LSG hätte zur Folge, dass die Windkraftnutzung in diesem Gebiet wohl nicht möglich ist. Die Regionalplanung müsste folglich von einer Eignungsgebietsausweisung absehen, da wahrscheinlich jeder Genehmigungsantrag mit Verweis auf das geplante bzw. ausgewiesene LSG zurückgestellt bzw. abgelehnt würde.

Unklar ist, ob die gemäß Winderlass für die Planung von Windenergieanlagen in LSG seitens des Verordnungsgebers erforderliche Ausnahme vom Landkreis zugelassen würde. Der Landkreis Teltow-Fläming plant auch für das potenzielle Landschaftsschutzgebiet „Merzdorfer Heide" eine Befugnis zur Ausweisung zu beantragen. Hierdurch wäre ein weiterer, von der Regionalen Planungsstelle anvisierter Suchraum zur Ausweisung eines Eignungsgebietes für die Windenergienutzung betroffen.

Das Vorgehen des Landkreises wirkt sich damit auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Brandenburg aus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Städte und Gemeinden in Brandenburg haben bisher Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Flächennutzungsplänen ausgewiesen bzw. in Planung und wie ist ihre Eignung für die Windkraftnutzung?
2. Welchen jeweiligen absoluten und relativen Flächenanteil machen diese an der Fläche der Städte und Gemeinden bzw. Regionalen Planungsgemeinschaften aus und wie hoch ist dabei der Anteil der bereits durch Windkraftanlagen genutzten Flächen?
3. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Schutzziele im Hinblick auf die o.g. geplanten Landschaftsschutzgebiete Im Landkreis Teltow-Fläming vor?
4. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorwurf von Unternehmen und Anlagenbetreibern, dass es Landkreise gäbe, die durch die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten den Ausbau der Windkraftnutzung bremsen und damit die Umsetzung der Energiestrategie 2020 gefährden?
5. Welchen Ermessensspielraum hat die Landesregierung bei der Beantragung einer Befugnisübertragung zur Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten?
6. Welche weiteren Anträge auf Befugnisübertragungen für die Ausweisung von Schutzgebieten liegen derzeit der Landesregierung vor, die sich mit Suchräumen von Regionalplanungen für Windenergienutzung oder Windparkvorhaben überschneiden?
7. Wie will die Landesregierung den Ausbau der Windenergie zur Umsetzung der Energiestrategie 2020 gewährleisten, wenn dies bei Kommunen und Landkreisen zu erheblichen Konflikten führt und durch welche Maßnahmen kann das Land diese minimieren?
8. Welche Bedeutung könnte der Landesregierung bei der Gründung eines runden Tisches zukommen, der Vertreter der zuständigen Ressorts, der Landkreise und Kommunen, der Windkraftbranche sowie Umweltverbände und Bürgerinitiativen beteiligt, um eine landesweit abgestimmte Windkraftplanung zu erarbeiten?
9. Die lokale Akzeptanz für die Windenergie wächst, wenn die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden auch ökonomisch profitieren. Wie können das Land bzw. die Kommunen Windparks unterstützen, an denen sich Bürgerinnen und Bürger auf einfache Art finanziell beteiligen können bzw. welche Maßnahmen sind hierfür erforderlich? Welche Bedeutung misst die Landesregierung im Hinblick auf die Steigerung der Akzeptanz dem Vorschlag bei, dass Kommunen künftig 90 Prozent der Gewerbesteuer, die auf die Gewinne von Windenergieanlagen auf ihrem Gebiet anfallen, zukommen sollen, indem der Verteilungsschlüssel für die Gewerbesteuer geändert wird? Wie könnte das Land diesen Vorschlag befördern?