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Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Illegale Abfälle in Tagebauen – kein Ende in Sicht?“

Kleine Anfrage „Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Illegale Abfälle in Tagebauen – kein Ende in Sicht?““ herunterladen (PDF, 613 KB)

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(Nr. 2517 – Benjamin Raschke)

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkungen des Fragestellers: In der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage Drucksache 6/2099 hatte die Landesregierung eine Übersicht illegaler Abfallverbringungen der unter Bergaufsicht stehenden Tagebaue gegeben, ebenso zu ersten Sicherungsmaßnahmen. In einer Reihe von Fällen wurde demnach das betreffende Unternehmen zu Sanierungsmaßnahmen verpflichtet. In mehreren Fällen ist jedoch nur eine „verhältnismäßige Sicherungs- und Sanierungsvariante“ und damit nur eine Teilentsorgung des Abfalls angeordnet worden. Der getrennte Abfall durfte nach „qualifizierter Abdeckung“ weiter in den Tagebauen zwischengelagert werden. Damit liegt ein Teil der gefährlichen Fracht immer noch in den Tagebauen und wurde nicht vollständig entsorgt, obwohl die Unternehmen weiter am Markt und auch als Abfallentsorger tätig sind.

Frage 1: In welchen Tagebauen liegen nach wie vor Teilmengen der illegalen Abfallverbringung, in welchen Mengen und von welchen Abfallentsorgern (bitte tabellarische Übersicht)?

zu Frage 1: Die gewünschten Informationen sind in der beigefügten Tabelle zusammengestellt. Die Abfallentsorger (Abfallerzeuger / Transporteure) sind nicht mehr ermittelbar.

Frage 2: Ist bekannt, welche Fremdstoffe in welcher Konzentration in diesen Fraktionen vorhanden sind und welche möglichen Gefährdungen könnten davon ausgehen?Wenn ja, bitte angeben. Wenn nein, was unternimmt die Landesregierung, um dies festzustellen?

zu Frage 2: In den meisten Fällen liegen dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) Gefährdungsabschätzungen vor (siehe tabellarische Übersicht). Bei nicht genügenden Erkenntnissen werden diese über den Rechtsweg (Anordnung zur ordnungsgemäßen Entsorgung) oder durch Ersatzvornahmen / Amtsermittlung vervollständigt. Frage 3: Wurden bei der Genehmigung der Zwischenlagerungen zusätzlich entsprechende Sicherheitsleistungen von den betroffenen Unternehmen hinterlegt, um für die Zukunft sicher zu stellen, dass in diesen Fällen keine öffentlichen Mittel für die Entsorgung benötigt werden? Wenn nein, warum wurde darauf verzichtet, wenn ja, wurden die Sicherheitsleistungen entsprechend der Menge und Entsorgungskosten der zwischengelagerten separierten Fraktionen vorgenommen?

zu Frage 3: Von den Steine- und Erdenbetrieben wurden und werden Sicherheitsleistungen für alle Maßnahmen der Wiedernutzbarmachung mit dem Ziel der Beendigung der Bergaufsicht verlangt. Bei der Ermittlung der Sicherheitsleistung kann jedoch kein zukünftiges kriminelles Handeln unterstellt werden.

Frage 4: Gibt es Auflagen für Zeitpläne für die jeweiligen Betreiber bezüglich der zügigen und vollständigen Entsorgung der verbliebenen separierten Teilfraktionen und wie sehen diese im Einzelnen aus?

zu Frage 4: Die erforderlichen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen ebenso deren Dringlichkeit richten sich nach der ermittelten Gefährdung. Auflagen für Zeitpläne waren bisher aufgrund fehlender Dringlichkeit nicht erforderlich.

Frage 5: Wie sieht der konkrete Zeitplan für die vollständige Entsorgung der Zwischenlagerungen im Tagebau in der Fresdorfer Heide aus (siehe auch meine Kleine Anfrage Drucksache 6/3436)?

zu Frage 5: Die meisten Abfälle im genannten Tagebau sind entsorgt. Es befinden sich nur noch zwei Stellen (Haufwerke) mit geringen Anteilen an zerkleinerten Verpackungsabfällen (Schredderleichtfraktion) vor Ort. Versuche zur Trennung erbrachten keine Verbesserung der Verwertungs- bzw. Beseitigungsmöglichkeiten. Diese Haufwerke sollen in die derzeit im Planfeststellungsverfahren befindliche Deponie Fresdorfer Heide verbracht werden.

Frage 6: Gab es eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der in der o.g. Anfrage erwähnten Unternehmen, welche heute noch als Abfallentsorger im Land Brandenburg tätig sind? Mit welchem konkreten Ergebnis?

Frage 7: Gibt es neue Anträge auf Betreiben von Abfallanlagen durch Unternehmen, denen das illegale Verbringen von Abfällen in Brandenburg nachgewiesen werden konnte? Wenn ja, hat die Landesregierung die Zuverlässigkeit nach KrWG § 36, Absatz 1, Punkt 2 geprüft und zu welchem Ergebnis ist sie gekommen? zu den Fragen 6 und 7: Zuverlässigkeitsprüfungen gab und gibt es im Rahmen der Hauptbetriebsplanzulassungen oder im Fall der Namhaftmachung verantwortlicher Personen gemäß der Vorgabe des Bundesberggesetzes (§§ 58 ff BBergG). Diese Prüfungen des LBGR und auch rechtskräftige Urteile führten zur Ablehnung von Personen. Neuanträge des benannten Personenkreises gab es nicht. Da durch das LBGR in Tagebauen keine Deponien genehmigt wurden und im Übrigen das Bundesberggesetz gilt, kommt das Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht zur Anwendung.