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Brandenburgischer Alleingang für ein strengeres Nachtflugverbot

Kleine Anfrage „Brandenburgischer Alleingang für ein strengeres Nachtflugverbot“ herunterladen (PDF, 285 KB)

(Nr. 3446 – Christoph Schulze) Laut einem Pressebericht der PNN vom 15.02.2014 hat Ministerpräsident Woidke am 14.02.2014 angedeutet, ein strengeres Nachtflugverbot, und damit die Forderungen des erfolgreichen Volksbegehrens vom Dezember 2012, notfalls auch gegen ein Veto Berlins oder des Bundes durchzusetzen. Offen blieb bei den Ankündigungen des Ministerpräsidenten, ob derartige Pläne der Landesregierung Brandenburg bereits detailliert vorliegen und auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit geprüft wurden.

Ich frage die Landesregierung:
1. Ist es richtig, dass die Landesregierung plant, im Falle eines Vetos von einem oder beiden anderen Flughafen-Gesellschaftern ein Nachtflugverbot auch im Alleingang umzusetzen?
2. Falls ja: Welche Pläne gibt es innerhalb der Landesregierung um ein Nachtflugverbot auf diesem Wege umzusetzen?
3. Werden diese Pläne bereits auf ihre rechtliche Durchsetzbarkeit überprüft?
4. Welche inhaltlichen Bestimmungen zum Nachtflugverbot würde eine solche brandenburgische Regelung enthalten?
5. Bis zu welchem Zeitpunkt will die Landesregierung die bisherigen Verhandlungen mit den anderen Gesellschaftern weiterführen, ehe sie ein Nachtflugverbot im Alleingang umsetzt?
6. Auf welchen gesetzlichen Regelungen beruht die Annahme der Landesregierung, ein strengeres Nachtflugverbot gegen ein Veto eines oder beider anderen Gesellschafter umsetzen zu können?