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Alkoholpräventionsprojekt „Lieber schlau als blau“ des Landes Brandenburg

Kleine Anfrage „Alkoholpräventionsprojekt „Lieber schlau als blau“ des Landes Brandenburg“ herunterladen (PDF, 25 KB)

(Nr. 652 – Marie Luise von Halem) Seit 2007 führt die Landesregierung das Alkoholpräventionsprojekt „Lieber schlau als blau“ durch. Das Gesundheitsministerium finanziert in diesem Zusammenhang sogar eine Suchtpräventionsstelle. An zahlreichen Jugendclubs und etwa 25 Schulen habe man bisher laut Berliner Zeitung vom 23.06.2010 dazu sogenannte „Trinkworkshops“ durchgeführt. Im Rahmen des Schulunterrichts fanden diese in ungenutzten Schulräumen oder auch im Nebenzimmer einer Gaststätte statt. Unter Aufsicht des Lehrpersonals. Der Berliner Senat ließ das Projekt von einer GutachterInnengruppe mit VertreterInnen aus Bildungs- und Gesundheitsverwaltung, der Fachstelle für Suchtprävention und der Landespräventionsstelle bewerten. Diese riet von der Durchführung mit Nachdruck ab.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung vor dem Start des Projekts sachverständigen Rat von GutachterInnen zur Bewertung ihres Vorhabens eingeholt? Wenn ja, wer gehörte dieser GutachterInnengruppe an und nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder ausgewählt?
2. Welche Gründe veranlassen die Landesregierung zu der Annahme, dass das allmähliche Abfüllen von SchülerInnen in bis zu vier Trinkeinheiten, die insgesamt 0,8 Litern Wein oder 1,33 Litern Bier pro Person entsprechen, einen nachhaltig präventiven Effekt auf die SchülerInnen ausübt?
3. Lässt die Landesregierung das Projekt wissenschaftlich evaluieren, wenn ja in welcher Weise, von wem und mit welchen bisherigen Ergebnissen?
4. Wie steht die Landesregierung zu der Aussage des Projektleiters, von der Salus Kliniken GmbH bei Potsdam, der diese Trinkworkshops bereits für vierzehn bis fünfzehnjährige SchülerInnen empfiehlt?
5. Der Leiter des Experiments wird von der Berliner Zeitung im o.g. Artikel mit der Bemerkung zitierte, dass „die Schüler in der Regel beschwipst und nicht besoffen seien“ Ist der Landesregierung bewusst, dass je nach Konstitutionstyp eines Schülers bzw. einer Schülerin diese Menge zu sehr verschiedenen psychophysischen Folgeerscheinungen führen kann?
6. Wird das eigentliche „Trinkexperiment“ einer ganzen Klasse wirklich nur von einer einzelnen Lehrperson betreut? Ist die Landesregierung der Meinung, dass eine einzelne Lehrkraft für eine betrunkene Klasse eine ausreichende
Betreuung darstellt?
7. Sind der Landesregierung Aussagen von SchülerInnen bekannt, die den „Trinkworkshop“ als eine „geile Saufgaudi“ bezeichnet haben? Wie steht die Landesregierung zu diesem Lob?
8. An welchen Schulen und mit wieviel TeilnehmerInnen insgesamt wurde das Projekt bereits durchgeführt?
9. Wie bewertet die Landesregierung die Ablehnung des Projekts durch den Berliner Senat sowie der durch ihn eingesetzten GutachterInnengruppe?
10.Beabsichtigt die Landesregierung die Ausweitung des „Präventionsformats“ auf weitere Rauschmittel, wenn ja auf welche und sollen diese dann auch in Klassenstärke mit je einer Lehrkraft als BetreuerIn genossen werden?
11.Wie berücksichtigt die Landesregierung den Willen von Familien, denen aus gesundheitlichen, religiösen, weltanschaulichen oder sonstigen Gründen das Angebot der Verabreichung von Alkohol an ihre Kinder einen unzulässigen Eingriff in ihre Erziehung darstellt?