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Aktueller Stand der Umsetzung des Filtererlasses für Mega-Schweinemastanlagen

Kleine Anfrage „Aktueller Stand der Umsetzung des Filtererlasses für Mega-Schweinemastanlagen“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 148 KB)

(Nr. 575 - Benjamin Raschke) Nach intensiver Debatte und als ein Ergebnis des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung ist am 01.01.2017 ein „Filtererlass“ mit immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an Schweinemastanlagen mit mehr als 10.000 Mastplätzen in Kraft getreten. Nach diesem sind bestehende Anlagen bis zum 21.02.2021 mit Abluftreinigungsanlagen zu versehen. In begründeten Einzelfällen kann die Frist bis spätestens zum 01.01.2024 verlängert werden. Von einer nachträglichen Anordnung zum Einbau einer Abluftreinigungsanlage kann abgesehen werden, wenn die Anlage bis zum 01.01.2024 stillgelegt oder die Anlagenkapazität auf weniger als 10.000 Schweinemastplätze reduziert wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Betriebe mit mehr als 10.000 Schweinemastplätzen gibt es derzeit in Brandenburg? (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)

2. Wie viele Betriebe mit mehr als 10.000 Schweinemastplätzen in Brandenburg wurden aufgefordert, Abluftreinigungsanlagen einzubauen? (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)

3. Wie viele und welche Betriebe haben dem Filtererlass entsprochen und eine Abluftreinigungsanlage eingebaut?

4. Wie viele und welche Betriebe sind der Aufforderung im Erlass bisher nicht nachgekommen? Welche Konsequenzen hatte dies jeweils zur Folge?

5. Gibt es bereits Schweinemastanlagen, die um eine Fristverlängerung über den 21.02.2021 hinaus beantragt haben? Wenn ja, wie viele und welche Betriebe haben hiervon Gebrauch gemacht und welcher Zeitraum zur Nachrüstung einer Abluftreinigungsanlage wurde ihnen gewährt?

6. Gibt es laufende Anträge in Brandenburg zur Errichtung oder Erweiterung von Schweinemastanlagen mit über 10.000 Mastplätzen? Wenn ja, wie ist jeweils der aktuelle Verfahrensstand?

7. Bei der Erweiterung bestehender Anlagen, bei denen die Anzahl der Mastplätze auf mehr als 10.000 erhöht werden soll, ist in Bezug auf die bestehenden Stallgebäude zu prüfen, ob unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Einbau einer Abluftreinigungsanlage geboten ist. In wie vielen und welchen Fällen wurden Mastanlagen entsprechend erweitert (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? Was war jeweils das Ergebnis der Prüfung in Bezug auf die Erforderlichkeit, eine Abluftreinigungsanlage nachzurüsten?

8. In wie vielen und welchen Fällen ist eine Stilllegung von Schweinemastanlagen mit über 10.000 Mastplätzen bis zum 01.01.2024 geplant (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)?

9. In wie vielen und welchen Fällen wurde bzw. wird die Anlagekapazität auf weniger als 10.000 Schweinemastplätze reduziert (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)?

10. Welche Summe an Fördermitteln für die Umsetzung des Filtererlasses ist bereits aus dem Landeshaushalt beantragt bzw. schon ausgezahlt worden?

11. Welche Widersprüche und Klagen hinsichtlich des Erlasses sind beim zuständigen Ministerium eingegangen? Welches sind die Kernargumente der Widersprüche/Klagen zur Umsetzung des Erlasses?

Welche weiteren Maßnahmen der Landesregierung sind im Gespräch oder in Planung, um Geruchsbelästigungen und Schadstoffeinträge aus Schweinehaltungsanlagen über die Abluft zu minimieren?
https://nachhaltigkeitsbeirat.brandenburg.de/sixcms/media.php/land_bb_test_02.a.189.de/Filtererlass-Schweinemast-Fassung-Erste-Aenderung.pdf