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Abfallablagerungen auf der Deponie Großziethen

Kleine Anfrage „Abfallablagerungen auf der Deponie Großziethen“ herunterladen (PDF, 45 KB)

(Nr. 1104 – Michael Jungclaus) Die ehemalige Hausmülldeponie in Großziethen wird immer noch für die Ablagerung von mineralischen Abfällen genutzt. Nach bundesrechtlichen Vorgaben der Abfallablagerungsverordnung mussten alle nicht dem Strand der Technik entsprechenden Deponien – auch in Brandenburg – geschlossen und neue Deponien mit den entsprechenden Sicherungsmaßnahmen (u.a. Basisabdichtung, Sickerwasserbehandlung) in Betrieb genommen werden. Diese Vorgaben gelten auch für die ungesicherte Deponie in Großziethen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wird die Anlage Großziethen auch nach dem 1.6.2005 weiter betrieben, obwohl diese Deponie über keine Basisabdichtung und auch über keine Sickerwassererfassung verfügt?
2. Welcher zeitliche und mengenmäßige Rahmen ist für den Betrieb der Deponie geplant?
3. Welche Art und Mengen an Abfällen werden jährlich auf dieser Anlage abgelagert (Bitte einzeln auflisten)?
4. Welche Gesamtmenge an Abfällen wurde bisher von 1990 bis heute auf der Anlage abgelagert?
5. Werden auf der Anlage auch Sonderabfälle abgelagert? Wenn ja, um welche Arten und jeweilige Mengen handelt es sich im Einzelnen (Bitte einzeln auflisten)?
6. Welche Grenzwerte müssen die deponierten Abfälle jeweils einhalten? (Bitte einzeln auflisten)? Entsprechen diese den Grenzwerten für vergleichbare Deponien? Wenn nein, warum nicht? Welche einzelnen Abweichungen gibt es konkret (bitte einzeln auflisten)?
7. Verfügt der bereits verfüllte Teil der Anlage über eine effiziente Oberflächenabdichtung gemäß den Anforderungen des Deponierechtes? Wenn nein, warum nicht? Welche einzelnen Abweichungen gibt es konkret (Bitte einzeln auflisten)?
8. Erfüllt diese Anlage ansonsten die gleichen umweltbezogenen Anforderungen wie vergleichbare Brandenburger Deponien? Wenn nein, warum nicht und welche einzelnen Abweichungen gibt es konkret (bitte einzeln auflisten)?