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70 Hühner sind eine Kuh: Umsetzung der EU-Verordnung in Brandenburg

Kleine Anfrage „70 Hühner sind eine Kuh: Umsetzung der EU-Verordnung in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 136 KB)

(Nr. 2712 – Benjamin Raschke) Zum 31. Juli 2014 wurde die EU-Verordnung 808/2014 (Großvieheinheiten-Umrechnungsschlüssel) geändert. Seitdem entspricht eine Legehenne nicht mehr 0,003 Großvieheinheiten (GVE = eine Kuh), sondern 0,014 GVE. Bildlich gesprochen entsprechen seitdem 70 Hühner einer Kuh und nicht mehr wie früher rund 300 Hühner.

Die Zahlung von Fördermitteln ist an den Tierbesatz gekoppelt. Die Richtlinie des Brandenburger Landwirtschaftsministeriums zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen besagt, dass der Tierbesatz zum Zeitpunkt der Antragsstellung und mit Abschluss der geförderten Investition nicht mehr als 2 GVE pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche betragen darf.

Die geänderte EU-Verordnung bedeutet für die Haltung von Legehennen: Ein Tierhalter muss bei gleicher Tierzahl heute mehr Agrarflächen nachweisen, um Fördermittel zu bekommen, für 140 Hühner ist eine landwirtschaftliche Fläche von einem Hektar, für einen Stall mit 40.000 Hühnern sind 286 Hektar nötig.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viel landwirtschaftliche Fläche muss in Brandenburg nachgewiesen werden, um einen Stall für 39.990 Bodenhaltungshennen mit Freilandzugang mit Unterstützung durch ELER-Mittel zu errichten und zu betreiben?

2. Seit wann wird die EU-Verordnung 808/2014 in Brandenburg angewandt?

3. In welcher Höhe wurden seit Anwendung der neuen Regelung Fördergelder ausgezahlt und welche Flächengrößen wurden dabei nachgewiesen? (bitte Förderbescheid einzeln mit Höhe der Fördersumme, der Anzahl der Legehennen und der nachgewiesenen Fläche auflisten)?

4. In welcher Form und für welche Zeiträume sind Flächennachweise bei Antragstellung zu erbringen?

5. Wie und durch wen wird die Richtigkeit von Flächennachweisen zum Zeitpunkt der Antragstellung und nach Fertigstellung der Tierhaltungsanlagen überprüft?

6. In welcher Höhe wurden von 2014 – 2016 Fördergelder ausgezahlt und welche Flächengrößen wurden dabei nachgewiesen? (bitte Förderbescheid einzeln mit Höhe der Fördersumme, der Anzahl der Legehennen und der nachgewiesenen Fläche auflisten)?