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Zukunft der Friedrich-Wolf-Gedenkstätte in Oranienburg

Kleine Anfrage „Zukunft der Friedrich-Wolf-Gedenkstätte in Oranienburg“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 153 KB)

(Nr. 93 - Heiner Klemp) Die Friedrich-Wolf-Gedenkstätte im Oranienburger Ortsteil Lehnitz ist ein wichtiger Bestandteil der kulturellen Identifikation der Region. Konkret ist der Schriftsteller dort Namensgeber für die Hauptstraße, die Grundschule, das Kulturhaus und die örtliche Apotheke. Die Benennung des Oranienburger Weihnachtsmarktes und der Themenpark „Krassin rettet Italia“ unterstreichen darüber hinaus die Bedeutung Wolfs für die Stadt Oranienburg. Mit seinen zum Teil noch heute aktuellen sozialkritischen Dramen und den Kindererzählungen gehört Wolfs Werk zum literarischen Erbe des 20. Jahrhunderts in Deutschland. Darüber hinaus ist Friedrich Wolfs Ehefrau Else Wolf Ehrenbürgerin der Stadt Oranienburg, womit ihr gesellschaftliches Wirken in der damals selbständigen Gemeinde Lehnitz gewürdigt wurde.

Das frühere Wohnhaus von Friedrich und Else Wolf wird heute als „Friedrich-Wolf-Gedenkstätte“ von der Friedrich-Wolf-Gesellschaft e.V. betrieben. Hier finden Lesungen und Gespräche statt, es gab außerdem eine enge Kooperation mit der ortsansässigen Grundschule. Außerdem finden Führungen durch das Gebäude statt, das sich noch im Originalzustand befindet.

Die Friedrich-Wolf-Gedenkstätte befindet sich im Alten Kiefernweg 5 in Oranienburg, Ortsteil Lehnitz (Gemarkung Lehnitz, Flur 5, Flurstück 84/1 und 84/2). Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 2232m². Das denkmalgeschützte ehemalige Wohnhaus umfasst eine Bruttogrundfläche von ca. 250m². Die Friedrich-Wolf-Gesellschaft e.V. ist alleinige Eigentümerin des Grundstücks. Im Jahr 2005 wurde die unentgeltliche Überlassung des Grundstückes durch das Land Brandenburg an die Gesellschaft an eine kulturell gemeinnützige Nutzung gebunden.

Infolge anstehender Erhaltungsinvestitionen bei zukünftig wegfallenden Tantiemeneinnahmen und einer Überalterung des Vereins sieht sich dieser aktuell nicht mehr in der Lage, die Gedenkstätte weiter zu betreiben. Es droht die Einstellung des Betriebes zum 01.01.2020.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung die Notlage der Friedrich-Wolf-Gesellschaft und die drohende Einstellung des Kulturbetriebes der Friedrich-Wolf-Gedenkstätte bekannt?

2. Gibt es Gespräche bzw. Korrespondenz zum Erhalt der Gedenkstätte mit der Stadt Oranienburg und/oder der Friedrich-Wolf-Gesellschaft e.V.? Wenn ja mit welchem Inhalt und Ergebnis?

3. Sieht sich die Landesregierung in der Verantwortung zum Erhalt und Schutz kultureller Güter bezogen auf die Friedrich-Wolf-Gedenkstätte? Wenn ja, wie beabsichtigt sie, diese Verantwortung wahrzunehmen?

4. Welche formalen oder tatsächlichen Folgen hätte die Einstellung des Betriebs der Friedrich-Wolf-Gedenkstätte bezogen auf die Immobilie? Fällt das Grundstück damit an das Land zurück? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und in welchem Zeitrahmen?

5. Wie beabsichtigt die Landesregierung im Falle eines Rückfalls des Grundstücks weiter mit diesem zu verfahren? Kommt eine unentgeltliche Übertragung zur gemeinnützigen kulturellen Nutzung an andere Träger, wie bspw. einen anderen Trägerverein, eine Stiftung oder die Stadt Oranienburg in Frage oder würde das Grundstück auf dem freien Markt veräußert werden?

6. Inwieweit ist die Landesregierung bereit, über das Grundstück hinaus zum Erhalt der Gedenkstätte beizutragen, etwa durch Übernahme ausstehender Erhaltungsinvestitionen oder den Betrieb der Gedenkstätte in Landesregie?