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VBB-Ermäßigungen für Frührentnerinnen und Frührentner und Inhaberinnen und Inhaber der Jugend BahnCard

Kleine Anfrage „VBB-Ermäßigungen für Frührentnerinnen und Frührentner und Inhaberinnen und Inhaber der Jugend BahnCard“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 151 KB)

(Nr. 145 - Clemens Rostock) Vor zehn Jahren wurde das VBB-Seniorenticket eingeführt - das VBB-Abo 65plus. Das Ticket ist an das Alter gekoppelt, zur Nutzung berechtigt sind alle Personen, die am 1. Geltungstag 65 Jahre alt oder älter sind. Menschen, die jünger als 65 Jahre und etwa aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen frühzeitig in Rente gegangen sind, sind nicht berechtigt, das 65plus-Ticket zu erwerben.

Ferner werden an Inhaberinnen und Inhaber von BahnCards 25 und BahnCards 50 Einzelfahrausweise und Tageskarten des Ermäßigungstarifs ausgegeben. Die Jugend BahnCard 25 berechtigt hingegen nicht zum Erwerb vom Fahrausweisen des Ermäßigungstarifs.

Ich frage die Landesregierung:

1. Um welche Anzahl würde sich nach Einschätzung der Landesregierung der Nutzerkreis des VBB-Abo 65plus erhöhen, wenn auch Menschen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen frühzeitig in Rente gegangen sind, berechtigt sind, das Ticket zu erwerben?

2. Um welche Anzahl würde sich nach Einschätzung der Landesregierung der Nutzerkreis des Ermäßigungstarifs erhöhen, wenn auch die Jugend BahnCard 25 dazu berechtigt, im Verbundgebiet den Ermäßigungstarif zu nutzen?

3. Von welchen Mehrkosten geht die Landesregierung in den unter 1. und 2. genannten Fällen jeweils aus?

4. Beabsichtigt die Landesregierung, auf die unter 1. und 2. genannten Ermäßigungen hinzuwirken? Wenn ja, welchen zeitlichen Vorlauf würde die Einführung benötigen? Wenn nein, aus welchen Gründen?