Zum Inhalt springen

Überschreitung des Bewirtschaftungsziels von Sulfat in der Spree

Kleine Anfrage „Überschreitung des Bewirtschaftungsziels von Sulfat in der Spree“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 119 KB)

(Nr. 80 - Sahra Damus) Laut Bewirtschaftungserlass Sulfat (Spree) vom 30. April 2019 wird zur Sicherung der Trinkwasserversorgung in Brandenburg am Pegel Neubrück als Bewirtschaftungsziel ein Immissionsrichtwert für Sulfat von 280 mg/l festgesetzt. Der Immissionsrichtwert ist definiert als eine Konzentration, welche in 90% der Fälle, d.h. an 328 Tagen im Jahr eingehalten werden muss (90%-Quantil). Bei Überschreitung des Bewirtschaftungsziels soll das Wasserwirtschaftsamt das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) informieren. Das LBGR prüft daraufhin federführend in Abstimmung mit den sonstigen Wasserbehörden, dem Wasserwirtschaftsamt und unter Einbeziehung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes, ob und welche Maßnahmen zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung geeignet, angemessen und erforderlich sind. (vgl. https://mlul.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Bewirtschaftungserlass-Sulfat.pdf) Am Pegel Neubrück gab es – insbesondere im Frühjahr 2019 – an diversen Tagen eine Überschreitung des Immissionsrichtwerts für Sulfat von 280 mg/l. Zuletzt gab es Mitte Oktober einen massiven Anstieg der Sulfatkonzentrationen bis zu über 300 mg/l. (vgl. https://mlul.brandenburg.de/mlul/de/umwelt/wasser/bergbaufolgen-fuer-den-wasserhaushalt/flussgebiet-spree/) Nach zwei trockenen Sommern in Folge und der prognostizierten klimawandelbedingten Abnahme der Niederschlagsmengen auch im Herbst und im Winter ist es möglich, dass auch dann keine ausreichenden Niederschläge auftreten und der jahreszeitlich bedingte Verdünnungseffekt gering ausfallen wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. An wie vielen Tagen im Jahr 2019 wurde seit Inkrafttreten des Sulfatbewirtschaftungserlasses der Wert für Sulfat von 280 mg/l am Pegel Neubrück mit welchen Werten überschritten?

2. Welche Sofortmaßnahmen können bei Überschreitung des Immissionsrichtwerts von Sulfat erlassen werden? Bitte auflisten.

3. Hat oder wird die Landesregierung nach der erfolgten Überschreitung des Immissionsrichtwerts von Sulfat Sofortmaßnahmen erlassen? Bitte auflisten. Falls keine Sofortmaßnahmen ergriffen wurden oder geplant sind, bitte begründen.