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Finanzielle Beteiligung von Kommunen am Ausbau der Windkraft

Kleine Anfrage „Finanzielle Beteiligung von Kommunen am Ausbau der Windkraft“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 88 KB)

(Nr. 91 - Heiner Klemp) Betreiber von Windenergieanlagen sind - für nach dem 31. Dezember 2019 in Betrieb genommen Anlagen - zur Zahlung einer Sonderabgabe von 10.000 Euro je Windenergie-anlage und Jahr an anspruchsberechtigte Gemeinden verpflichtet. Im Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe an Gemeinden im Umfeld von Windenergieanlagen (Windenergie-anlagenabgabengesetz - BbgWindAbgG) vom 19. Juni 2019 wurde festgehalten, dass das für Energiepolitik zuständige Mitglied der Landesregierung ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung nähere Vorschriften zu erlassen (vgl. § 7

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/gvbl/2019/30.pdf).

Ministerpräsident Dietmar Woidke verkündete am 04.09.2018: „Die Regelung soll solange gelten, bis eine entsprechende bundeseinheitliche Regelung verabschiedet ist.“

(vgl. https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.608388.de)

Die Bundesregierung hat sich mittlerweile auf eine gesetzliche Regelung zur Beteiligung von Standortkommunen an Windpark-Erträgen geeinigt. Ab 2020 dürfen Gemeinden bei der Grundsteuer erstmals einen gesonderten, erhöhten Hebesatz auf Gebiete für Windenergieanlagen festlegen. Das hat das Bundeskabinett im Rahmen des Gesetzes zur steuerrechtlichen Umsetzung des Klimaschutzprogramms beschlossen. Wie hoch der Satz und somit die Einnahmen ausfallen, bleibt also einzig und allein den Kommunen selbst überlassen. Wann die bundeseinheitliche Regelung in Kraft tritt, ist derzeit noch unklar.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann werden Rechtsverordnung(en) bzw. Ausführungsvorschrift(en) zum Windenergieanlagenabgabengesetz erlassen?

2. Wo wurden bzw. werden die Rechtsverordnung(en) zum Windenergieanlagenabgabengesetz Betreibern, Kommunen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

3. Gibt es Bestrebungen das Windenergieanlagenabgabengesetz nach in Kraft treten einer bundeseinheitlichen Regelung abzuschaffen? Wenn nein, bitte begründen. Wenn ja, bitte möglichen Zeitplan aufführen.