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20 Jahre VBB-Tarif - Stadttarife und Tarifzonengrenzen

Kleine Anfrage „20 Jahre VBB-Tarif - Stadttarife und Tarifzonengrenzen“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 380 KB)

(Nr. 92 - Heiner Klemp) Vor zwanzig Jahren wurde der VBB-Tarif eingeführt, mit dem das Verbundgebiet in Tarifwaben und -bereiche aufgeteilt wurde. Für Berlin sowie die Brandenburger kreisfreien Städte sind jeweils ABC-Gebiete ausgewiesen.

Weniger bekannt sind Stadttarife, die in verschiedenen kreisangehörigen Städten zur Anwendung kommen. Hier gibt es besondere Preise für Stadtlinienverkehr und bestimmte Fahrkartenangebote, z.B. Zeitkarten. Die Stadttarife sind dabei günstiger als die Wabentarife.

Bei der Einführung des VBB-Tarifs wurden die Stadttarife und Tarifwaben so gebildet, dass sie Gemeindegrenzen nicht durchschneiden. Durch nachfolgende Gemeindegebietsänderungen, insbesondere durch die Gemeindegebietsreform 2003 hat sich das geändert, da sich zwar Gemeindegrenzen verändert haben, aber die Tarifstruktur nicht nachgezogen wurde.

Als Beispiel sei die Situation in der Stadt Oranienburg dargestellt:

Für die Kernstadt Oranienburg und die Ortsteile Sachsenhausen (entspricht dem Stadtgebiet vor der Gemeindegebietsreform) und dem heutigen Ortsteil Lehnitz gilt laut der Fahrplanauskunft des VBB der Stadtlinienverkehr Typ I mit Fahrpreisen in Höhe von 1,30 EUR für eine einfache Fahrt. Fahrscheine zu den anderen Ortsteilen Oranienburgs (Germendorf, Friedrichsthal, Malz, Schmachtenhagen, Wensickendorf und Zehlendorf) verkauft der VBB hingegen nach Wabentarif, die Einzelfahrt kostet bis zu 2,70 EUR.

Laut veröffentlichter Tarifbroschüre des VBB (Seite 123) gilt jedoch für Oranienburg der Stadttarif, eine Einschränkung auf bestimmte Ortsteile wurde hier nicht vorgenommen.

Bezogen auf den Berliner C-Bereich ergeben sich ähnliche Auswirkungen. In Oranienburg etwa gehören drei der Ortsteile (Friedrichsthal, Malz und Zehlendorf) nicht zum Berliner Tarifbereich C. Anwohner*innen müssen daher erheblich höhere Preise beim Pendeln nach Berlin zahlen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen gilt in einigen Ortsteilen Oranienburgs der Stadttarif nicht, obwohl dieser laut Tarifbroschüre für die ganze Stadt ohne Einschränkung gelten sollte?

2. Gibt es über Oranienburg hinaus Städte im Verbundgebiet, die laut Tarif einen Stadtlinienverkehr haben, dieser aber nicht alle Ortsteile umfasst? Wenn ja, um welche Orte handelt es sich?

3. Wie bewertet die Landesregierung den Fakt, dass laut Tarif bestimmte Städte einen Stadtlinientarif haben, dieser aber in der Praxis für Fahrten in bestimmte Ortsteile (die ja Bestandteil der Stadt sind) nicht zur Anwendung kommt?

4. Inwieweit sieht die Landesregierung einen Handlungsbedarf, die unter Umständen fehlerhafte Anwendung des VBB-Tarifs in den betroffenen Städten abzustellen und welche Maßnahmen wird sie diesbezüglich wann ergreifen?

5. In welchen Städten und Gemeinden gehören nur Teile des Gemeindegebiets zur Tarifzone C einer benachbarten Stadt (Berlin oder kreisfreie Stadt in Brandenburg)? Sieht die Landesregierung hier Handlungsbedarf, um die Tarifstruktur innerhalb der Gemeinden zu vereinheitlichen?

6. Sieht die Landesregierung einen generellen Handlungsbedarf zur Überarbeitung des VBB-Tarifs? Wenn ja, auf welche Sachverhalte bezieht sich dieser Handlungsbedarf? In welchem Zeitrahmen kann mit einer Veränderung des Tarifs gerechnet werden?