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7 Jahre ohne landesweite Baumschutzverordnung - Wie steht es um den Baumschutz?

Kleine Anfrage „7 Jahre ohne landesweite Baumschutzverordnung - Wie steht es um den Baumschutz?“ herunterladen (PDF, 191 KB)

Regelmäßig werden Abgeordnete des Landtags auf Baumfällungen und unsachgemäße Pflegearbeiten an Straßenbäumen, vor der Haustür, an Alleebäumen an der Landstraße oder Bäumen im Dorf- oder Stadtkern hingewiesen. Bäume werden aus Gründen der Verkehrssicherung, des Hochwasserschutzes, des Straßen- und Wegebaus gefällt bzw. zurückgeschnitten. In dieser Legislatur wurden bereits 18 Anfragen zum Thema Baumfällungen und Alleenschutz an die Landesregierung durch die Fraktionen CDU, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen gestellt.

Dies wirft Fragen auf, wie es um den Baumschutz in Brandenburg insgesamt steht. Im Jahr 2010 wurde die Brandenburgische Baumschutzverordnung aufgehoben, der Baumschutz ging auf die Landkreise und kreisfreien Städte über. Zumeist ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises mit der Umsetzung der Baumschutzverordnung betraut. Die Bäume sind durch Baumschutzverordnungen der Landkreise und kreisfreien Städte und Baumschutzsatzungen der Städte und Gemeinden in Brandenburg geschützt, welche auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes Bäume in einem bestimmten Gebiet als „Geschützte Landschaftsbestandteile“ erklären können. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt weiterhin, dass es verboten ist, „…Bäume außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen (…), Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung den Baumschutz in Brandenburg nach dem Wegfall der landesweiten Baumschutzverordnung?

2. Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben eine Baumschutzverordnung, welche nicht?

3. Welche Städte und Gemeinden im Land Brandenburg haben keine Baumschutzsatzung?

4. Wie viele Bäume wurden außerhalb des Waldes seit 2010 in Brandenburg jährlich gefällt, wie viele neu gepflanzt (aufgeschlüsselt nach Bundesstraßen, Landesstraßen, Kommunalen Straßen, privaten und öffentlichen Grundstücken)?

5. Wie viele Alleebäume hätten in den letzten zehn Jahren pro Jahr nachgepflanzt werden müssen, um dem Ziel der Alleenkonzeption (Nachpflanzung von 30 km Alleen pro Jahr) nachzukommen? Wie viele wurden tatsächlich nachgepflanzt (bitte nach Landkreisen angeben)?

6. Für wie viele Bäume wurden in den vergangenen zehn Jahren Ausnahmegenehmigungen für Baumfällungen erteilt (bitte pro Jahr und nach Landkreisen aufschlüsseln)?

7. Wie viele Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf den Baumschutz wurden in den letzten zehn Jahren im Land Brandenburg angezeigt (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? Wie viele dieser Ordnungswidrigkeiten wurden positiv geurteilt und welche Strafmaßnahmen wurden in wie vielen Fällen je Landkreis veranlasst?

8. Nach welchen Rechtsgrundlagen und in welchem Umfang müssen Ergebnisse der Baumschau protokolliert werden?

Haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, die Ergebnisse der Baumschau einzusehen? Wenn ja, auf welcher Grundlage und in welchem Umfang? Welche Schritte sind zur Einsichtnahme durch Bürgerinnen und Bürger zu unternehmen?