Zum Inhalt springen

Zahlungen von Wassernutzungsentgelten an das Landesumweltamt

Kleine Anfrage „Zahlungen von Wassernutzungsentgelten an das Landesumweltamt“ herunterladen (PDF, 910 KB)

(Nr. 4659 - Benjamin Raschke) Zur Deckung des Wasserbedarfs in der Landwirtschaft werden Oberflächenwasser und/oder Grundwasser genutzt. Ab Entnahmemengen von 3.000 m³ pro Jahr fallen nach §40 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) Nutzungsentgeltkosten an. Die Kosten berechnen sich aus der tatsächlich entnommenen Jahresmenge. Zahlungen sind an das Landesamt für Umwelt (LfU) Referat W2 zu entrichten. Die entnommenen Wassermengen werden per Selbstauskunft übermittelt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Mengen an Grundwasser bzw. Oberflächenwasser wurden in den vergangenen 3 Jahren durch welche landwirtschaftlichen Betriebe entnommen? Bitte gliedern Sie nach Landkreisen auf.

2. Welche Beträge wurden den verbrauchenden Unternehmen durch das LfU jeweils in Rechnung gestellt? Bitte gliedern Sie nach Landkreisen auf.