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Wiederaufforstung nach Waldbränden

Kleine Anfrage „Wiederaufforstung nach Waldbränden“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 154 KB)

(Nr. 4483 - Benjamin Raschke) Nach dem Waldbrand in Klausdorf (Potsdam-Mittelmark) im vergangenen Jahr, wurde bekannt, dass dort erneut Monokulturen aus Kiefern entstehen sollen, obwohl diese besonders anfällig für Waldbrände sind. 70 % Kiefern und 30 % Laubbäume sollen dort neu gepflanzt werden, wobei man bei den Laubbäumen vor allem auf die nicht-heimischen Roteichen zurückgreift. Laut Medienberichten (http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam-Mittelmark/Treuenbrietzen/Riesiger-Kahlschlag-in-Waldbrandflaechen-bei-Klausdorf) sollen dort Fördergelder fließen. Die Landesregierung gab in der Antwort auf die Mündliche Anfrage (Nr. 1533) an, dass generell keine nicht-heimischen Baumarten gefördert werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie definiert die Landesregierung nicht-heimische Baumarten und worauf stützt sich diese Definition?

2. Werden für die Roteichen in Klausdorf Fördergelder eingesetzt? Wenn ja, in welcher Höhe?

3. Für welche Baumarten können Fördermittel beantragt werden? Bitte auflisten.

4. In den „Empfehlungen für forstliches Vermehrungsgut für das Land Brandenburg“, werden 30 Baumarten aufgelistet. Pflanzt der Forst Brandenburg ausschließlich diese 30 Baumarten neu an? Wenn nicht, welche weiteren Arten werden gepflanzt?

5. Warum gehören zu dem forstlichen Vermehrungsgut auch nicht-heimische Baumarten, wie z. B. Japanische Lärche und Douglasie?

6. Welche Baumarten werden in Brandenburg als gefährdet eingestuft? Bitte auflisten mit Gefährdungsgrad.

7. Werden gefährdete Baumarten in Brandenburg vermehrt oder deren Anpflanzung finanziell gefördert? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? Bitte für die letzten 5 Jahre angeben.