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Vertragsverletzungsverfahren der EU Kommission zum Gebietsschutz in Deutschland

Kleine Anfrage „Vertragsverletzungsverfahren der EU Kommission zum Gebietsschutz in Deutschland“ herunterladen (PDF, 93 KB)

(Nr. 4296 - Axel Vogel) Die EU-Kommission hat am 24.01.2019 im Vertragsverletzungsverfahren zum Gebietsschutz eine Rüge gegen Deutschland ausgesprochen. Die EU-Kommission hatte das Vertragsverletzungsverfahren 2015 eingeleitet, weil Deutschland viele seiner Natura 2000-Gebiete trotz Ablauf der Frist im Jahr 2010 nicht unter Schutz gestellt hatte. Das BMU hat die Beanstandungen der Kommission an die betroffenen Bundesländer weiter geleitet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Beanstandungen hat die EU Kommission in Bezug auf die Umsetzung der FFH-Richtlinie in Brandenburg geltend gemacht?

2. Wann wurde die Brandenburger Landesregierung über das aktuelle Vertragsverletzungsverfahren informiert?

3. Welche Maßnahmen wird die Brandenburger Landesregierung in Bezug auf die vorgetragene Kritik konkret ergreifen? Bitte für einzelne Maßnahmen auch den Umsetzungszeitraum angeben.

4. Bis wann plant die Brandenburger Landesregierung auf die vorgetragene Kritik zu antworten?