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Verordnung über das Naturschutzgebiet Kuhzer See - Klaushagen

Kleine Anfrage „Verordnung über das Naturschutzgebiet Kuhzer See - Klaushagen“ herunterladen (PDF, 167 KB)

(Nr. 4133 - Benjamin Raschke und Axel Vogel) Das FFH-Gebiet Kuhzer See -Klaushagen wurde laut Standard-Datenbogen im Jahr 2009 an die EU gemeldet und im Jahr 2012 von der EU bestätigt. Die Größe beträgt 1406,6 ha. Es umfasst 13 Lebensraumtypen des Anhangs I und 7 Arten des Anhangs II der FFH Richtlinie. Das Gebiet ist gekennzeichnet durch verschiedene hoch eutrophe, eutrophe und mesotrophe Seen, zahlreiche Kleingewässer, Wirtschaftsgrünland, Niedermoore, Moor-und Bruchwälder sowie einen Orchideenbuchenwald. Seine Bedeutung liegt darin, dass es einen repräsentativen Ausschnitt einer vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Endmoränenlandschaft mit einem sehr hoher Anteil an Lebensraumtypen und Vorkommen von Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie darstellt. Dabei handelt es sich um ein Schwerpunktgebiet der Rotbauchunke. Das Land Brandenburg führt aktuell ein Verfahren, um das Gebiet in ein Naturschutzgebiet (NSG) zu überführen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Seit wann läuft das Verfahren zur Unterschutzstellung gemäß § 9 des Brandenburger Naturschutzausführungsgesetzes?

2. Wann wurde den anerkannten Naturschutzverbänden die Möglichkeit gegeben in dem Verfahren Stellung zu nehmen?

3. Wurden die Naturschutzverbände auch an der aktuell vorliegenden Fassung betei-ligt? Falls Ja, wann, falls Nein, warum nicht?

4. Welche Größe hat das NSG, das aktuell ausgewiesen werden soll, und um wie viel Hektar bleibt der aktuelle Entwurf für das NSG damit hinter dem gemeldeten FFH-Gebiet zurück?

5. Welche Flächen sind konkret weggefallen? (Bitte um detaillierte Aufzählung mit An-gabe der Gründe, warum diese Flächen nicht mehr berücksichtigt werden konnten, obwohl sie zuvor an die EU gemeldet wurden.)

6. Durch den Wegfall von Flächen im Nordwesten bei Stabeshöhe und Klaushagen, die nun teilweise wie Inseln im Schutzgebiet liegen und große Feldsölle enthalten, geht die Arrondierung des Gebietes verloren und es entsteht ein schmaler Schlauch ohne Pufferflächen zu intensiv landwirtschaftlich bewirtschafteten Bereichen. Wie ist dies zu begründen?

7. Wie sollen wandernde Arten wie die Rotbauchunke bei einem derart ungünstigen Zuschnitt überhaupt noch geschützt werden?

8. Welchen Erhaltungszustand hat die Population der Rotbauchunke in Brandenburg aktuell? Wann werden neue Daten zum Erhaltungszustand aufgenommen?

9. Warum wurde das Kuhzer Grenzbruch erneut nicht in das NSG aufgenommen, obwohl von den Naturschutzverbänden mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass es mit dem Kuhzer See in engem Zusammenhang steht und wegen seiner Besonderheit hohe Schutzwürdigkeit aufweist?