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Vereinbarkeit von alternativen Bestattungsformen mit dem Brandenburger Bestattungsgesetz

Kleine Anfrage „Vereinbarkeit von alternativen Bestattungsformen mit dem Brandenburger Bestattungsgesetz“ herunterladen (PDF, 151 KB)

(Nr. 4783 - Axel Vogel) In Brandenburg wird in Zeitungsanzeigen sowie im Internet für alternative Bestattungsformen geworben, die aller Wahrscheinlichkeit nach im Widerspruch zum Brandenburgischen Bestattungsgesetz stehen. Ein besonderes Beispiel ist die sogenannte „Alternative Baumbestattung zu Hause“. Dabei handelt es sich um eine Feuerbestattung, bei der die Verstorbenen in einem Krematorium im Ausland verbrannt werden. Die Asche wird dann ohne besondere Deklaration nach Deutschland zurückgeführt. Ein Betreiber weist auf seiner Homepage darauf hin, dass es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handle, wenn eine Urne beispielsweise im heimischen Garten beigesetzt werde; diese werde von den deutschen Behörden in der Regel nicht bemerkt oder geahndet. Wörtlich heißt es: „Eine Urne im Garten? Oder zu Ihnen nach Hause? Ja, das geht! Und es ist auch keine Straftat, die Urne bei sich zu Hause im Garten beizusetzen. Es ist eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland. Das stimmt. Allerdings ist der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit für eine deutsche Behörde nie Grund zu drakonischen Maßnahmen, wie zum Beispiel Hausdurchsuchungen. Wegen der Unverhältnismäßigkeit wären solche Maßnahmen auch unzulässig.“(https://www.raymund-stelzer.de/urne-im-eigenen-garten/) Als eine weitere angeblich legale Methode wird angeboten aus der Asche ein Pflanzsubstrat zu erstellen und in diese dann „Lebensbäume“ bzw. Bonsais zu pflanzen oder die Asche über dem Erzgebirge in der Luft zu verteilen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung, dass in Brandenburg für Bestattungsformen geworben wird, die gegen das Brandenburgische Bestattungsgesetz verstoßen?

2. Wer ist zuständig für Maßnahmen gegen das Schalten von Anzeigen in Brandenburger Medien, die gegen das Brandenburgische Bestattungsgesetz verstoßen? Welche Handhabe gibt es gegen Anbieter, die mit Hinweis auf die eigene Verschwiegenheit auf Internetseiten offen für das Begehen von Ordnungswidrigkeiten werben?

3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Verstöße gegen das Brandenburger Bestattungsgesetz in den letzten 10 Jahren festgestellt und geahndet wurden?

4. Ist es legal in Brandenburg im Ausland hergestellte Pflanzsubstrate aus Totenasche zu besitzen und im Garten oder der Wohnung zu verwenden? Wenn nein, was gedenkt die Landesregierung in solchen Fällen zu unternehmen?