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Tierkörperbeseitigung und Tierschutz

Kleine Anfrage „Tierkörperbeseitigung und Tierschutz“ herunterladen (PDF, 155 KB)

(Nr. 4497 - Benjamin Raschke) Die Tierärztliche Hochschule Hannover veröffentlichte Ende 2017 eine Untersuchung, nach der bei mehr als zehn Prozent der in Tierkörperbeseitigungsanlagen angelieferten Tierkörper Verletzungen darauf hindeuten, dass die betroffenen Tiere vor ihrem Tod länger anhaltenden Schmerzen und Leiden ausgesetzt waren.

Jährlich werden rund 13,6 Millionen Schweine bzw. 21 Prozent der lebend geborenen Schweine in deutschen Tierkörperbeseitigungsanlagen beseitigt. Die Studie hat ergeben, dass davon 13,2 Prozent (Mastschweine) bzw. 11,6 Prozent (Zuchtschweine) Anzeichen für länger erlittene erhebliche Schmerzen aufweisen.

Überdies kam die Studie zum Schluss, dass die Betäubung und Tötung der Tiere zu großen Teilen (über 60 Prozent) mangelhaft war. Häufig waren die Tiere zwar betäubt, die Hauptschlagader war aber nicht durchtrennt worden - es kam zu keinem Herzstillstand durch Blutverlust. Die Konsequenz in einem besonders gravierenden Fall: Stunden nach Bolzenschuss und Transport erreichte ein Schwein den Entsorgungsbetrieb lebend.

Bislang können tierschutzrechtliche Verstöße in Tierkörperbeseitigungsanlagen nicht verfolgt werden, da sie nicht wie Schlachthöfe und Tierställe zu den überwachungspflichtigen Anlagen nach dem Tierschutzgesetz gehören.

Laut Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3269 verfügt das Land Brandenburg über keine eigene Tierkörperbeseitigungsanlage. Die Beseitigung verendeter sowie im Tierseuchenfall getöteter Tiere erfolge in Anlagen eines mit der Beseitigungspflicht beauftragten Unternehmens innerhalb eines Länderverbundes. Diesem gehören die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Berlin, Thüringen und Brandenburg an.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wo befinden sich die Anlagen, in denen Tiere beseitigt werden, die in Brandenburger Tierhaltungsanlagen verendet sind (bitte auflisten)?

2. Wie viele Tiere werden in Brandenburg täglich als Folge von Nottötungen oder tödlichen Verletzungen/Krankheiten über eine Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt? (Bitte gegliedert nach Art und Alter des Tieres.)

3. Werden diese Tiere veterinärpathologisch untersucht, um dadurch die Häufigkeit dieser Fälle zu dokumentieren? Falls nein, weshalb nicht, falls ja, wo ist dies dokumentiert?

4. Gibt es die Möglichkeit, bei den Tieren in Tierkörperbeseitigungsanlagen einen Bezug zum Herkunfts-Betrieb herzustellen? Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?

5. Hat sich die Landesregierung gegenüber dem Bund für eine gesetzliche Grundlage einer routinemäßigen Überprüfung von Tierkadavern auf Tierschutzverstöße eingesetzt, um damit die Tierschutzüberwachung auch auf die Entsorgungsbetriebe auszuweiten? Wie hat sie sich 2016 zum diesbezüglichen Vorstoß aus Niedersachsen positioniert?

6. Welche personellen Kapazitäten und finanziellen Mittel wären aus Sicht der Landesregierung für eine routinemäßige Überwachung von Tierkadavern bei wem erforderlich?

7. Welche Konsequenzen sieht die Landesregierung aus den Ergebnissen der Untersuchung der Tierärztlichen Hochschule Hannover?