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Speicherung der Aufnahmen von Bodycams

Kleine Anfrage „Speicherung der Aufnahmen von Bodycams“ herunterladen (PDF, 142 KB)

(Nr. 4419 - Ursula Nonnemacher) Anfang März 2019 berichtete u.a. die Tagesschau, dass die Einsatzaufnahmen von Bodycams der Bundespolizei auf Servern des US-amerikanischen Unternehmens „Amazon“ gespeichert werden. Die Gesetzgebung der USA erlaubt den dortigen Sicherheitsbehörden einen Zugriff auf die gespeicherten Aufnahmen der Bundespolizei, obwohl ein solcher im Widerspruch zur Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union steht. Die am 4. März 2019 bekannt gewordene Einigung zum Polizeigesetz sieht weiterhin die Möglichkeit eines Einsatzes von Bodycams durch die Landespolizei in Brandenburg vor. Unklar ist, wo die Aufnahmen der Bodycams gespeichert werden sollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welchen Servern sollen die Einsatzaufnahmen der Bodycams gespeichert werden? (Bitte Standort und ggf. Unternehmen angeben, welches sich im Besitz der Server befindet)

2. Wie beurteilt die Landesregierung eine Speicherung von Bodycam-Aufnahmen auf ausländischen Servern, insbesondere aus datenschutzrechtlicher Perspektive?

3. Ist es zutreffend, dass eine eigene IT-Infrastruktur zur Speicherung der Aufnahmen in Brandenburg nicht existent ist?

4. Ist es zutreffend, dass die „Amazon“-Server das einzige Angebot darstellen, welches vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für die Speicherung von Bodycam-Aufnahmen zertifiziert wurde?

5. Falls die vorhergehenden Fragen bejaht wurden, wie setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass eine eigene IT-Infrastruktur zur sicheren Speicherung der Aufnahmen von Bodycams in Deutschland entwickelt wird?