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Schließung von Sparkassenfilialen

Kleine Anfrage „Schließung von Sparkassenfilialen“ herunterladen (PDF, 142 KB)

(Nr. 4741 - Benjamin Raschke) Der öffentliche Auftrag unserer Sparkassen wird im Sparkassengesetz des Landes Brandenburg (§ 2 Abs. 1 Satz 1+3) wie folgt definiert: „Die Sparkassen sind Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Sie erbringen ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse.“ Bei Schließungen von Filialen wird oft Unmut in der Bevölkerung laut und es werden Fragen nach der Auslegung des Unternehmenszwecks und des öffentlichen Auftrags der Sparkassen laut. Aktuell betroffen ist derzeit die Sparkassenfiliale in Schönwalde.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Welche Kriterien werden angelegt, um zu beurteilen, ob die Sparkasse ihrem öffentlichen Auftrag, also die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen, gerecht werden?

2. Wie werden diese Kriterien derzeit erfüllt?

3. Wer legt diese fest und wie werden sie der aktuellen Entwicklung angepasst?

4. Wann gilt die Leistung für die Bevölkerung als erbracht und wann nicht?

5. Wer überwacht dies?

6. Die Sparkasse Niederlausitz zuständig für den Landkreis OSL, hat einen Beschluss gefasst, grundsätzlich keine Filialen zu schließen. Welche weiteren Sparkassen haben dies nach Kenntnis der Landesregierung ebenfalls getan? Wie bewertet die Landesregierung diesen Beschluss?