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Sanierung der Güllebecken und des Grundwassers der Schweinemastanlage der BOLART GmbH in Tornitz, Vetschau

Kleine Anfrage „Sanierung der Güllebecken und des Grundwassers der Schweinemastanlage der BOLART GmbH in Tornitz, Vetschau“ herunterladen (PDF, 116 KB)

(Nr. 4546 - Benjamin Raschke) Seit 2013 lagen der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Daten zu überhöhten Konzentrationen für Nitrat-, Nitrit-, und Ammoniumwerte im Grundwasser im Umfeld der größten Schweinemastanlage in Brandenburg vor. Am 17.12.2018 berichtete der rbb, dass das Brandenburger Umweltministerium Gefahr im Verzug für Umwelt und Mensch durch den Gülleeintrag der Schweinemastanlage in Tornitz bei Vetschau (Oberspreewald-Lausitz) feststellte und sofortige Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers anordnete. Einer der Güllebehälter wurde untersucht und die fehlende Dichtigkeit des Behälters festgestellt. Im Februar 2019 schlossen die Bolart GmbH und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, welcher die Sanierung der gesamten Gülleanlage innerhalb von neun Monaten festlegt. Im März 2019 teilte der Landrat auf eine Anfrage des bündnisgrünen Abgeordneten Winfried Böhmer mit, dass für die Erforderlichkeit einer Grundwassersanierung weitere Sachstandsermittlungen in Form eines fortzuführenden Grundwassermonitorings notwendig sind.

Ich frage die Landesregierung:

Grundwassersanierung

1. Wie sieht das Konzept bzw. das Vorgehen zur Sachstandsermittlung aus? Wann wird die Sachstandsermittlung zum Grundwasserschaden abgeschlossen sein?

2. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird eine Feststellung zur Notwendigkeit einer Grundwassersanierung vorgenommen?

3. Wer entscheidet über die Notwendigkeit einer Grundwassersanierung?

4. Wie, wann und mit welchem Ergebnis ist die räumliche Ausdehnung der Grundwasserverschmutzung durch den Gülleeintrag erfasst und analysiert worden bzw. diese Art der Analyse geplant?

5. Wer trägt die Kosten der Sachstandsermittlung und der Sanierungsarbeiten im Falle einer notwendigen Grundwassersanierung?

Folgen des öffentlich-rechtlichen Vertrags

6. Entstehen für die Landesregierung oder den Landkreis etwaige Kosten aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Sanierung der Gülleanlage? Wenn ja, in welcher Höhe und wofür?

7. Mit welcher rechtlichen und fachlichen Grundlage begründet sich der Verzicht auf die Dichtigkeitsprüfung der anderen sechs Güllebehälter der Schweinemastanlage?

8. Welche Konsequenzen hat der öffentlich-rechtliche Vertrag im Hinblick auf spätere Schadensansprüche und Kostenübernahmen für die Grundwassersanierung für die Bolart GmbH, den Landkreis und das Land?

9. Verzichten das Land bzw. der Landkreis durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag auf eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen?

10. Welche Verpflichtungen sind der Landkreis und das Land mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag eingegangen?

Zuständigkeitsverteilung

Der Unteren Wasserbehörde war die Überschreitung der Grundwasserwerte mehr als fünf Jahre bekannt, der Eintrag von Gülle ins Grundwasser wurde nicht unterbunden.

11. Welche Konsequenzen hat der o.g. Vorgang?

12. Mit welcher verwaltungsrechtlichen Begründung verbleibt die Sachstandsermittlung zum Grundwasserschaden und ggf. zur Notwendigkeit einer Grundwassersanierung in der behördlichen Verantwortung der Unteren Wasserbehörde?

13. Wie unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Entwicklung als Aufsichtsbehörde bzw. das Landesamt für Umwelt als zuständige Fachbehörde die Untere Wasserbehörde bei der Sachstandsermittlung zum Grundwasserschaden und zur Notwendigkeit einer Grundwassersanierung?